Darf der Vermieter die Wohnung betreten? Rechte in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich fragen Sie sich vielleicht, welche Unterlagen der Vermieter verlangen darf, bevor er die Wohnung betritt. Dieser Artikel erklärt klar und praxisnah, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben, welche Ankündigungsfristen gelten und welche Belege oder Dokumente zulässig sind. Sie erfahren, wann eine Besichtigung rechtmäßig ist, welche Ausnahmen es bei Reparaturen oder Notfällen gibt und wie Sie sich mit Protokollen und Fotos schützen. Zudem zeigen wir, wie Sie formelle Einladungen, Ein- und Auszugsdokumente sowie behördliche Verfügungen erkennen und welche Schritte Sie bei Streitfällen unternehmen können. Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben und konfliktfreie Lösungen zu unterstützen.

Was Vermieter beim Betreten dürfen

Vermieter haben kein generelles Recht, jederzeit die Wohnung zu betreten. Grundsätze zum Zutritt sind im Mietrechtsgesetz und im Zivilrecht geregelt[1]. Typische rechtmäßige Gründe sind Notfälle, dringend notwendige Reparaturen, vereinbarte Besichtigungen oder eine gerichtliche Anordnung.

  • bei Notfällen (water) sofort eintreten, um Gefährdungen zu beseitigen
  • zur Durchführung notwendiger Reparaturen (repair) nach vorheriger Ankündigung
  • zur Besichtigung bei Weitervermietung oder Verkauf nach angemessener Ankündigung (notice)
  • bei Durchsetzung berechtigter Ansprüche nur mit Gerichtsbeschluss (court)
Halten Sie jede angekündigte oder unangekündigte Besichtigung schriftlich fest und machen Sie Fotos.

Welche Unterlagen Vermieter verlangen dürfen

Nicht alle Dokumente dürfen vom Vermieter verlangt werden. Zulässig sind typischerweise Kopien des Mietvertrags, Nachweise über vereinbarte Schlüsselübergaben oder behördliche Bescheide. Private oder sensible Unterlagen dürfen ohne rechtliche Grundlage nicht eingefordert werden. Bei Unklarheit hilft der Abgleich mit gesetzlichen Regelungen oder eine Rechtsberatung[1].

  • Mietvertrag oder unterschriebene Übergabeprotokolle (document)
  • Belege zu vereinbarten Reparaturen oder Zugangsvereinbarungen (record)
  • Schriftliche Ankündigungen des Vermieters für Besichtigungen oder Arbeiten (notice)
Fordern Sie keine sensiblen Personaldaten herauszugeben, wenn kein rechtlicher Grund vorliegt.

Was tun, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis eintritt

Unberechtigter Zutritt sollte dokumentiert und der Vermieter schriftlich zur Unterlassung aufgefordert werden. Sammeln Sie Beweise, benennen Sie Zeugen und prüfen Sie, ob eine Anzeige oder eine zivilrechtliche Klage sinnvoll ist. Zuständig sind in der Regel die Bezirksgerichte für mietrechtliche Streitigkeiten[2].

  • Beweise sammeln: Fotos, Uhrzeit, Zeugen und schriftliche Notizen (document)
  • Vermieter schriftlich kontaktieren und Unterlassung verlangen (contact)
  • Bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen oder Klage beim Bezirksgericht einreichen (court)
Eine schnelle und strukturierte Dokumentation verbessert Ihre Position in Streitfällen.

FAQ

Darf der Vermieter unangekündigt eintreten?
In der Regel nein; Ausnahmen sind Notfälle oder ein Gerichtsbeschluss.
Welche Unterlagen darf der Vermieter sehen?
Er darf Mietvertrag, Übergabeprotokolle und nötige Reparaturbelege verlangen, nicht aber persönliche oder sensible Dokumente ohne Rechtsgrund.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Zustimmung eintritt?
Dokumentieren Sie den Vorfall, fordern Sie Unterlassung und erwägen Sie rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Dokumentieren: Machen Sie sofort Fotos und notieren Sie Uhrzeit sowie Zeugen (document).
  2. Kontaktieren: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Unterlassung auf und fordern Sie eine Erklärung (contact).
  3. Rechtsweg: Reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie JustizOnline-Formulare (court).
In vielen Fällen schützt eine schriftliche Dokumentation Ihre Rechte vor Gericht.

Hilfe und Support


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichte
  3. [3] JustizOnline - Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.