Darf der Vermieter Mediation verlangen? Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich werden gefragt, ob sie an einer Mediation oder Schlichtungsstelle teilnehmen wollen, wenn Konflikte mit dem Vermieter entstehen. Mediation kann helfen, Streit schnell und kostengünstig zu lösen, ist aber in der Regel freiwillig; zwangsweise Anordnung durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dieser Text erklärt verständlich Ihre Rechte als Mieter, wann eine Mediation sinnvoll ist, welche Fristen und Formalitäten zu beachten sind und wie Sie reagieren können, wenn Sie nicht zustimmen möchten. Außerdem beschreiben wir praktische Schritte zur Vorbereitung, was bei Gerichtsanträgen zu beachten ist und welche offiziellen Stellen hilfreiche Informationen bieten.[1][2] Am Ende finden Sie eine FAQ, eine kurze Anleitung zum Vorgehen und Links zu offiziellen Stellen.

Was bedeutet Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Gesprächsverfahren zwischen Mieter und Vermieter mit neutraler Vermittlung. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung ohne gerichtliches Verfahren. Mediatorinnen und Mediatoren unterstützen bei Kommunikation, klären Interessen und helfen, Vereinbarungen zu formulieren.

Mediation ist in Österreich meist freiwillig und vertraulich.

Wann darf der Vermieter Mediation vorschlagen?

Ein Vermieter darf eine Mediation vorschlagen, wenn er einen außergerichtlichen Weg bevorzugt. Das Vorschlagen ist zulässig, ein verpflichtendes Durchsetzen fehlt jedoch meist. In bestimmten Verfahren können Schlichtungsstellen als Vorverfahren vorgesehen sein.

  • Vermieter schlägt Mediation als Alternative zum gerichtlichen Verfahren (court) vor.
  • Mediation wird bei Mietzins- oder Kautionsstreitigkeiten (rent, deposit) empfohlen.
  • Der Vermieter verweist auf eine Schlichtungsstelle oder ein Formular (notice, form) als ersten Schritt.
Dokumentation aller Gespräche und Termine stärkt Ihre Position.

Wie können Mieter reagieren?

Sie können eine Teilnahme freiwillig annehmen, ablehnen oder Bedingungen vereinbaren. Es ist sinnvoll, keine Unterschriften ohne Prüfung abzugeben und vor einer Zusage Belege und Rechtslage zu prüfen. Falls Sie Zweifel haben, holen Sie Beratung ein oder notieren Sie Einigungen schriftlich.

  1. Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Fotos und Schriftverkehr als Evidence.
  2. Kontaktieren Sie eine Mietrechtsberatung oder den Mieterschutzverein (call, help) für eine Einschätzung.
  3. Beachten Sie Fristen: Antworten oder Termine rechtzeitig bestätigen.

FAQ

Muss ich an einer Mediation teilnehmen?
Nein. Mediation ist normalerweise freiwillig, außer es gibt eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht in einem speziellen Verfahren.
Kann der Vermieter mir den Zugang zur Wohnung verweigern, wenn ich nicht zustimme?
Nein, die Zustimmung zur Mediation darf nicht erzwungen werden und Zugang zur Wohnung ist separat geregelt.
Was passiert, wenn eine Mediation scheitert?
Dann bleiben gerichtliche Schritte oder Schlichtung über die zuständigen Stellen möglich.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Verträge, Zahlungsbelege, Fotos und Schriftverkehr.
  2. Beratung einholen: Mieterschutz oder Rechtsanwalt kontaktieren.
  3. Antwort formulieren: Schreiben Sie kurz, ob Sie teilnehmen oder ablehnen.
  4. Bei Bedarf gerichtliche Schritte prüfen: Bezirksgericht kontaktieren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG) und ABGB
  2. [2] JustizOnline - Formulare und e‑Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.