Darf der Vermieter meine Wohnung betreten? Österreich
Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht)
2 Min. Lesezeit
·
veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wann und unter welchen Bedingungen der Vermieter die Wohnung betreten darf. Dieses Praxis-orientierte Ratgeber erklärt Ihre Rechte und Pflichten, typische Gründe für Zutritt wie Besichtigungen, Reparaturen oder Notfälle sowie die formalen Fristen und die nötige Ankündigung. Sie erfahren, welche Dokumentation hilft, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen und welche Schritte bei unberechtigtem Betreten sinnvoll sind, einschließlich Kontaktaufnahme, schriftlicher Aufforderung und gerichtlicher Schritte. Die Hinweise sind praxisnah und verständlich formuliert, damit Sie als Mieter Ihre Interessen wahren können, ohne unnötige Eskalationen zu provozieren.
Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten?
In bestimmten Situationen darf der Vermieter die Wohnung betreten. Gesetzliche Grundlagen und Praxis finden Sie im Mietrechtsgesetz (MRG) und weiteren Regelungen.[1]
- Notfall oder Gefahr für Personen und Eigentum.
- Dringende Reparaturen und Instandhaltung (maintenance).
- Besichtigungstermine zur Neuvermietung, nach vorheriger Ankündigung (appointment).
- Vereinbarte Inspektionen, wenn Termin angekündigt wurde (inspect).
- Zustellung gerichtlicher oder verwaltungsrechtlicher Schriftstücke (notice).
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Zeugen, wenn der Vermieter die Wohnung betritt.
Außer in Notfällen ist in der Regel eine rechtzeitige Ankündigung erforderlich; was "rechtzeitig" bedeutet, bemisst sich nach Zweck und Dringlichkeit.[1]
Auf rechtliche Anzeigen rechtzeitig reagieren, um Rechte zu wahren.
Wie reagieren als Mieter?
Wenn Sie den Zutritt für unberechtigt halten, dokumentieren Sie den Vorfall, informieren Sie den Vermieter schriftlich und prüfen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht.[2]
- Dokumentation: Fotos, Datum, Uhrzeit und Zeugen sichern.
- Schriftliche Aufforderung an Vermieter senden und Frist setzen.
- Kontakt zu Mieterschutz oder Rechtsberatung aufnehmen.
- Bei Bedarf Klage oder einstweilige Maßnahmen beim Bezirksgericht prüfen.
Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei rechtlichen Schritten.
Wichtigste Punkte
- Rechte prüfen und alle Zugänge lückenlos dokumentieren.
- Ankündigungen ernst nehmen und Fristen beachten.
- Frühzeitig Hilfe von Mieterschutz oder Rechtsberatung holen.
Häufige Fragen
- Darf der Vermieter ohne Ankündigung eintreten?
- Nur in Notfällen ist ein sofortiges Betreten zulässig; sonst ist eine Ankündigung oder Zustimmung erforderlich.[1]
- Wie viel Vorlaufzeit ist notwendig?
- Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; in der Praxis sind 24–48 Stunden für Besichtigungen üblich, abhängig von Zweck und Dringlichkeit.
- Was kann ich tun, wenn der Zutritt unberechtigt war?
- Dokumentieren, schriftlich reklamieren und gegebenenfalls das Bezirksgericht einschalten oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.[2]
Anleitung
- Beweise sichern: Fotos, Notizen, Zeugen nennen.
- Schriftliche Aufforderung an Vermieter senden mit Fristsetzung.
- Kontakt zu Mieterschutzorganisation oder Anwalt aufnehmen.
- Bei Eskalation Klage oder einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht prüfen.
- Fristen beachten und Antworten dokumentieren.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem
- Justiz.gv.at - Gerichtliche Informationen
- JustizOnline - Elektronische Verfahren