Darf der Vermieter den Mietzins festlegen? Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich möchten Sie wissen, ob und wann Ihr Vermieter einen angemessenen Mietzins festsetzen darf. Dieses praktische FAQ erklärt in klarer Sprache die wichtigsten Regeln zu Mietzinsfestsetzung, Richtwert, Kategoriemiete und Formpflicht nach dem Mietrecht. Sie erfahren, welche gesetzlichen Grenzen gelten, wann eine Mieterhöhung zulässig ist, welche Fristen zu beachten sind und welche Schritte bei Streit oder fehlerhaften Forderungen sinnvoll sind. Außerdem finden Sie Hinweise, wie Sie Belege sammeln, Fristen einhalten und rechtliche Hilfe suchen können, damit Sie Ihre Rechte als Mieter sicher und gut informiert wahrnehmen. Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie kostenlose Beratung bei Mietervereinigungen oder prüfen Gesetzestexte im RIS. Konkrete Schritte zum Widerspruch und zur Klärung von formellen Fehlern sind weiter unten beschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Das Mietrecht in Österreich regelt, wer den Mietzins bestimmen darf. Maßgebliche Vorschriften finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]

Welche Mietzinsarten gibt es?

  • Richtwertmiete (gesetzlicher Richtwert, gilt meist in Altbau)
  • Kategoriemiete / Kategoriemiete-Modelle
  • Freier Mietzins bei Neuverträgen (rent)
In Österreich schützt das MRG Mieter in vielen Altbauverhältnissen.

Wann darf der Vermieter den Mietzins festlegen oder erhöhen?

Ein Vermieter kann den Mietzins beim Vertragsabschluss vereinbaren oder unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen erhöhen. Maßgeblich sind Vereinbarung, Formpflichten und Fristen.[1]

  • Bei Vertragsabschluss: Vermieter und Mieter vereinbaren oft den Mietzins (rent).
  • Bei gesetzlicher Indexierung oder Richtwertanpassung: formelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
  • Bei Mieterhöhung: gesetzliche Fristen und Formpflichten sind zu beachten (deadline).
  • Formpflicht: Schriftliche Mitteilung oder Nachweis ist oft erforderlich (form|notice).
Antworten Sie auf förmliche Mitteilungen fristgerecht, um Rechte zu wahren.

Was können Mieter tun?

Als Mieter sollten Sie den Vertrag prüfen, Belege sammeln und formell reagieren. Suchen Sie bei Unsicherheit Beratung oder rechtliche Hilfe.[2]

  • Belege sammeln: Mietverträge, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und Fotos als Beweis (document).
  • Formell reagieren: Schriftliche Stellungnahme schicken und Fristen einhalten (form|notice).
  • Beratung suchen: Mietervereinigung oder Rechtsberatung kontaktieren.
  • Im Streitfall: Klage oder Antrag beim Bezirksgericht; Fristen prüfen (court).
Gut dokumentierte Anliegen erhöhen die Erfolgschancen in Verhandlungen und Verfahren.

FAQ

Kann der Vermieter den Mietzins einseitig erhöhen?
Kurz: Nicht ohne gesetzliche Grundlage oder Vereinbarung; oft sind Formpflichten und Fristen zu beachten.[1]
Muss die Mieterhöhung schriftlich erfolgen?
Ja, viele Erhöhungen benötigen eine schriftliche Mitteilung oder eine vertragliche Grundlage.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich widersprechen möchte?
Wenden Sie sich an eine Mietervereinigung, eine Rechtsberatung oder reichen Sie bei Bedarf Klage beim Bezirksgericht ein.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag und notieren Sie vereinbarte Mietbedingungen (rent).
  2. Sammeln Sie Zahlungsbelege, Schreiben und Fotos als Belege (document).
  3. Senden Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Einspruch innerhalb der gesetzten Frist (deadline).
  4. Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim Bezirksgericht ein oder holen Sie rechtliche Beratung ein (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Informationen für Bürger
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.