Diskriminierung melden bei Wohnungssuche in Österreich
Viele Mieter in Österreich erleben bei der Wohnungssuche Benachteiligungen — zum Beispiel wegen Herkunft, Geschlecht, Familie oder Behinderung. Wenn Sie als Mieter oder Wohnungssuchender erfahren, dass Ihnen eine Besichtigung verweigert, ein Mietvertrag mit Nachteilen angeboten oder eine Anzeige anders behandelt wurde, können Rechte aus dem Gleichbehandlungsrecht und dem Mietrechtsgesetz relevant sein. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann Diskriminierung vorliegen kann, welche Beweise hilfreich sind und welche Behörden oder Gerichte Sie kontaktieren können. Er beschreibt praktische Schritte, Ansprechpartner und Fristen, damit Sie als Mieter in Österreich wissen, wie Sie reagieren und eine Beschwerde einreichen können. Die Anleitung ist praxisorientiert und vermeidet juristischen Fachjargon.
Wann ist Diskriminierung gegeben?
Diskriminierung kann direkt oder indirekt auftreten. Direkte Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person wegen eines geschützten Merkmals (z. B. Herkunft, Geschlecht, Familie, Behinderung) schlechter behandelt wird. Indirekte Diskriminierung kann entstehen, wenn neutrale Regeln bestimmte Gruppen systematisch benachteiligen.
- Besichtigung (inspect) verweigert wegen Herkunft oder Religion.
- Ungleichbehandlung bei Mietzins, Kaution oder zusätzlichen Zahlungen (rent, deposit).
- Schikanöse Anforderungen oder Verbote aufgrund von Familie, Behinderung oder Geschlecht.
- Andere Bewerber erhalten bessere Bedingungen ohne sachlichen Grund.
Beweise und Dokumentation
Sammeln Sie alles, was den Verdacht belegt: Nachrichten, E‑Mails, Inserate, Fotos von Aushängen oder Angeboten, Namen und Datumsangaben von Gesprächen sowie Zeuginnen und Zeugen. Notieren Sie Inhalte von Telefonaten unmittelbar nach dem Gespräch. Gesetzliche Regelungen wie das Mietrechtsgesetz können relevant sein beim Bewerten Ihrer Ansprüche [1].
- Fotos oder Screenshots von Inseraten und Nachrichten.
- E‑Mail‑Verkehr und SMS als Nachweis.
- Kontaktnamen, Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen.
- Belege über geforderte Zahlungen oder Kautionen.
Häufige Fragen
- Wann sollte ich Diskriminierung melden?
- Melden Sie Diskriminierung, sobald Sie eindeutige Hinweise oder wiederholte Muster bemerken; Dokumentation hilft bei jeder Beschwerde.
- An wen kann ich mich wenden?
- Sie können Vermieter schriftlich zur Stellungnahme auffordern, Beratungsstellen kontaktieren oder eine Beschwerde beim Bezirksgericht bzw. zuständigen Behörden einreichen [2].
- Welche Fristen gelten?
- Fristen hängen vom konkreten Rechtsweg ab; reagieren Sie zügig auf Aufforderungen und rechtliche Zustellungen, um keine Fristen zu versäumen.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Nachrichten, Fotos, Inserate und Zeuginnen/Zeugen dokumentieren.
- Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Stellungnahme auf und fordern Sie eine faire Behandlung.
- Erwägen Sie, eine Beschwerde beim Bezirksgericht oder eine Schlichtung zu beantragen; juristische Beratung kann helfen [2].
- Nutzen Sie gegebenenfalls die Online‑Formulare und Einreichungsmöglichkeiten über JustizOnline für gerichtliche Schritte [3].
Wichtigste Punkte
- Sammeln Sie zeitnah und systematisch alle relevanten Beweise.
- Fordern Sie schriftliche Auskünfte vom Vermieter an, um Nachweise zu schaffen.
- Informieren Sie sich über Gerichts- und Verfahrenswege, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – elektronische Formulare und Einreichungen