Mieterrechte: Diskriminierung melden in Österreich

Diskriminierung & Gleichbehandlung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Diskriminierung bei der Wohnungssuche trifft Mieterinnen und Mieter in Österreich und kann verhindern, dass Menschen eine passende Wohnung finden. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Mietende haben, wie Sie Vorfälle dokumentieren, welche Kosten in Verbindung mit einer Meldung anfallen können und welche Behörden oder Stellen Sie unterstützen. Wir zeigen konkrete Schritte für das Sammeln von Beweisen, das Einreichen einer Beschwerde und mögliche rechtliche Wege, damit Sie wissen, wann Beratung oder gerichtliche Hilfe sinnvoll ist. Auf dieser Seite finden Sie zudem Hinweise zu Fristen, möglichen Kostenübernahmen und Tipps zur Beweissicherung.

Was tun bei Diskriminierung?

Wenn Sie benachteiligt werden, halten Sie Fakten sachlich fest und sammeln Sie Beweise. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Gesprächsverlauf und beteiligte Personen. In Österreich regeln u.a. das Mietrechtsgesetz und weitere Bestimmungen den Schutz von Mietenden [1].

  • Sammeln Sie Beweise wie Fotos, Nachrichten, Inserate und Gesprächsprotokolle.
  • Notieren Sie Kontakte von Zeugen und holen Sie wenn möglich schriftliche Bestätigungen ein.
  • Fordern Sie schriftliche Absagen oder Gründe an, wenn Ihnen eine Wohnung verweigert wird.
  • Bewahren Sie alle Dokumente geordnet und sicher auf, damit Sie später darauf zugreifen können.
Detaillierte Dokumentation stärkt Ihre Position bei Beschwerden.

Wer zahlt die Kosten?

Kurz: Es gibt keine automatische Kostenübernahme. Viele Schritte sind kostengünstig oder kostenlos (Dokumentation, Beratung durch Mietervereine), doch bei anwaltlicher Vertretung oder Gerichtsverfahren können Gebühren anfallen. In bestimmten Fällen können Prozesskostenhilfe oder Beratungsförderungen helfen; prüfen Sie die Voraussetzungen vorab [2].

  • Eigenkosten: Kosten für Kopien, Porto oder gegebenenfalls anwaltliche Erstberatung zahlt meist die meldende Person.
  • Gerichtskosten: Bei Klagen entstehen Gebühren und mögliche Auslagen, die je nach Ausgang verteilt werden können.
  • Förderungen: Prozesskostenhilfe oder Beratungsförderungen können einen Teil der Kosten decken.

Häufige Fragen

Kann ich Diskriminierung anonym melden?
Ja, viele Beratungsstellen nehmen anonyme Hinweise entgegen, doch für rechtliche Schritte sind konkrete Angaben und Belege meist erforderlich.
Muss ich als Mieter die Kosten für Anwalt oder Verfahren zahlen?
Grundsätzlich ja, es sei denn Sie erhalten Prozesskostenhilfe oder eine Kostenentscheidung des Gerichts sieht vor, dass die Gegenpartei zahlen muss.
Wie schnell muss ich reagieren?
Dokumentieren Sie Vorfälle sofort. Für rechtliche Schritte gelten Fristen; handeln Sie zeitnah und holen Sie Beratung ein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie geordnet alle relevanten Beweise und notieren Sie genaue Zeitangaben.
  2. Kontaktieren Sie die Behörde, eine Beratungsstelle oder den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Stellungnahme.
  3. Suchen Sie Beratung bei Mietervereinen oder rechtlicher Unterstützung, um Kosten und Erfolgsaussichten zu klären.
  4. Wenn nötig, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein oder nutzen Sie alternative Beschwerdewege.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline – Formulare und e‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.