Diskriminierung melden: Mieterrechte in Österreich
Was gilt als Diskriminierung?
Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person bei der Wohnungssuche wegen Merkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Familie oder Religion ohne sachlichen Grund schlechter behandelt wird. Auch indirekte Benachteiligung zählt, wenn scheinbar neutrale Regeln bestimmte Gruppen ausschließen.
- Beweismaterial sammeln: Fotos, E-Mails, Nachrichten (evidence).
- Kontakt aufnehmen: Vermietende schriftlich anfragen und Antworten dokumentieren (contact).
- Beschwerde einreichen: schriftliche Beschwerde bei zuständigen Stellen vorbereiten (file).
- Fristen beachten: schnell handeln, oft gelten kurze Fristen für Beschwerden (deadline).
- Gerichtliche Schritte: Klage vor dem Bezirksgericht ist eine Option, wenn außergerichtliche Wege erschöpft sind (court).
Rechte und rechtliche Grundlagen
In Österreich schützen das Mietrechtsgesetz (MRG) und allgemeine Bestimmungen gegen Diskriminierung in bestimmten Bereichen. Informieren Sie sich über die konkreten Vorschriften zum Mietverhältnis und mögliche Sanktionen, um Ihre Ansprüche einschätzen zu können.[1]
Wie dokumentieren und melden?
Gute Dokumentation besteht aus Datum, Uhrzeit, Namen, schriftlicher Kommunikation und, wenn möglich, Zeugen. Bewahren Sie alle E-Mails, Inserate, Nachrichten und Fotos auf. Beschreiben Sie Vorfälle klar, sachlich und chronologisch.
- Chronologie erstellen: Alle Ereignisse nach Datum sortiert festhalten (evidence).
- Zeugen nennen: Namen und Kontaktdaten von Personen, die Vorfälle bestätigen können (contact).
- Formale Beschwerde: Schriftliche Beschwerde an Vermietende und an die Gleichbehandlungsstelle senden (file).
Praktische Schritte vor einer Anzeige
Versuchen Sie zunächst eine klare, schriftliche Nachfrage beim Vermieter bzw. der Vermieterin. Fordern Sie eine Begründung und setzen Sie eine angemessene Frist für eine Antwort. Wenn die Antwort unklar oder diskriminierend ist, sammeln Sie Beweise und prüfen Sie Unterstützungsangebote.
FAQ
- Was kann ich melden?
- Sie können jede Form von Benachteiligung bei der Wohnungssuche melden, z. B. Ablehnung ohne sachlichen Grund, unterschiedliche Anforderungen oder beleidigende Aussagen.
- Wo melde ich Diskriminierung?
- Beschwerden können an die Gleichbehandlungsanwaltschaft, an Beratungsstellen oder — bei rechtlichen Schritten — an das Bezirksgericht gerichtet werden. Für formale Verfahren und Gerichtsvordrucke sind offizielle Portale hilfreich.[2]
- Welche Fristen gelten?
- Fristen variieren je nach Verfahren. Straf- oder verwaltungsrechtliche Fristen können kürzer sein; zivilrechtliche Schritte folgen eigenen Verjährungsregeln. Handeln Sie frühzeitig und dokumentieren Sie alles.
Anleitung
- Dokumentation sammeln: Fotos, Nachrichten, Inserate und Gesprächstermine chronologisch erfassen (evidence).
- Vermietende kontaktieren: Freundliche, schriftliche Nachfrage stellen und eine Frist für Antwort setzen (contact).
- Beschwerde verfassen: Klare Darstellung mit Belegen an die Gleichbehandlungsstelle oder zuständige Behörde senden (file).
- Rechtliche Beratung prüfen: Bei Bedarf Anwalt oder Beratungsstelle kontaktieren und gerichtliche Schritte erwägen (court).
Wichtigste Punkte
- Dokumentation ist zentral und oft entscheidend für Erfolg im Verfahren.
- Reagieren Sie schnell, damit Fristen nicht versäumt werden.
- Suchen Sie Unterstützung bei Beratungsstellen oder Rechtsberatung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline - Formulare und e‑Services