Diskriminierung melden: Rechte für Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich erleben oder befürchten Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Wenn Vermieter Vorfälle melden oder Bewerber unterschiedlich behandeln, stellen sich viele Fragen: Was sind Ihre Rechte, welche Beweise helfen, und wie reagieren Sie richtig? Dieser Text erklärt in klaren Schritten, welche Handlungen Mieterinnen und Mieter ergreifen können, welche Fristen gelten und wann rechtliche Schritte sinnvoll sind. Wir zeigen, wie Sie Vorfälle dokumentieren, interne Beschwerdewege nutzen und Behörden oder Beratungsstellen kontaktieren. Ziel ist es, Ihnen praktikable Hilfen zu geben, damit Sie sich sicherer fühlen und Ihre Rechte in Österreich durchsetzen können. Außerdem erfahren Sie, wann der Gang zum Bezirksgericht sinnvoll ist und welche offiziellen Stellen Sie unterstützen können.

Was ist Diskriminierung bei der Wohnungssuche?

Diskriminierung liegt vor, wenn Bewerber aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Behinderung oder ähnlichen Merkmalen benachteiligt werden. Nicht jede unbequeme Frage ist automatisch rechtlich relevant, aber systematische Benachteiligung ist untersagt.

Dokumentation ist oft der wichtigste Beweis in Diskriminierungsfällen.

Sofortmaßnahmen

  • Dokumentieren Sie Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Beweismitteln wie Fotos oder Nachrichten.
  • Bitten Sie um eine schriftliche Begründung oder Absage, wenn möglich.
  • Beachten Sie Fristen: Reagieren Sie innerhalb von Tagen oder Wochen, um Ansprüche zu sichern.
  • Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder den Mieterverein für erste rechtliche Einschätzungen.
Bewahren Sie Kopien aller Nachrichten und Antworten sicher auf.

Rechtlicher Rahmen

In vielen Fällen greifen Bestimmungen des Mietrechts und allgemeiner Diskriminierungsschutz; relevante Vorschriften finden sich im Mietrechtsgesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie gerichtliche Zuständigkeiten beim Bezirksgericht.[1][2]

Reagieren Sie innerhalb genannter Fristen, sonst können Ansprüche verfallen.

Wann sind gerichtliche Schritte sinnvoll?

Wenn informelle und außergerichtliche Schritte nicht ausreichen, kann eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht sinnvoll sein. Das Bezirksgericht entscheidet oft über Unterlassung oder Schadenersatz, wenn Diskriminierung nachgewiesen ist.

FAQ

Kann der Vermieter über einen Bewerber Diskriminierung melden?
Ja, Vermieter können Vorfälle melden, müssen aber beweisen können, dass sie nicht diskriminierend gehandelt haben; Mieter können demgegenüber Beweise vorlegen.
Muss ich sofort klagen, wenn ich mich diskriminiert fühle?
Nicht immer; oft sind Dokumentation, Beratung und eine formelle Beschwerde sinnvoll, bevor gerichtliche Schritte folgen.
An wen kann ich mich wenden für Hilfe?
Sie können Mietervereine, Beratungsstellen oder Behörden kontaktieren; diese bieten Unterstützung und können rechtliche Schritte erläutern.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Beweise: Notieren Sie Zeiten, Beteiligte und sammeln Sie Nachrichten oder Fotos.
  2. Fordern Sie eine schriftliche Stellungnahme oder Ablehnung vom Vermieter an.
  3. Holen Sie rechtlichen Rat bei einer Beratungsstelle oder dem Mieterverein ein.
  4. Prüfen Sie, ob Sie eine Klage beim Bezirksgericht einreichen sollten und beachten Sie Fristen.
Frühzeitige Beratung erhöht Ihre Chancen, eine passende Lösung zu finden.

Wesentliche Punkte

  • Diskriminierung ist nicht zulässig und sollte dokumentiert werden.
  • Sammeln Sie Beweise und fordern Sie schriftliche Erklärungen an.
  • Nutzen Sie Beratungsstellen und offizielle Stellen zur Unterstützung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS — Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz Österreich — Zuständigkeit Bezirksgericht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.