Dürfen Vermieter Kosten verlangen? Mieter Österreich
Was Vermieter verlangen dürfen
Vermieter können in Österreich bestimmte Kosten von Mieterinnen und Mietern verlangen, aber nicht alles ist erlaubt. Grundlegende Regeln stehen im Mietrechtsgesetz und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, sowie in Gerichtspraxis.[1]
Zulässige Kosten
- Kaution: Sicherheit für Schäden oder ausstehende Zahlungen, meist bis zu drei Monatsmieten.
- Betriebskosten: Vorauszahlungen für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, sofern vertraglich geregelt.
- Veranlagte Gebühren oder Abgaben, die tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden können.
Unzulässige oder eingeschränkte Forderungen
- Pauschale Verwaltungsgebühren ohne vertragliche Grundlage oder Nachweis.
- Aufschläge für Rechtsschutzversicherungen, die der Mieter nicht freiwillig abgeschlossen hat.
- Versteckte Provisionen oder Kosten, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter
Beide Seiten haben Pflichten: Der Vermieter muss die Wohnung in brauchbarem Zustand übergeben und für notwendige Reparaturen sorgen, der Mieter muss pünktlich zahlen und Schäden melden. Rechte und Pflichten sind gesetzlich geregelt und können im Einzelfall unterschiedlich ausfallen.[2]
Fristen, Formpflichten und Belege
- Fristen: Widerspruch und Reaktionen müssen innerhalb gesetzlicher oder vertraglicher Fristen erfolgen.
- Formpflichten: Manche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, z. B. Aufkündigungen.
- Belege: Sammeln Sie Rechnungen, Fotos und Schriftverkehr als Beweismittel.
FAQ
- Kann der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung verlangen?
- Nein, eine verpflichtende Zahlung für die Versicherung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und rechtskonform vereinbart wurde.
- Muss ich Mietnebenkosten sofort bezahlen?
- Vorauszahlungen sind üblich; die genaue Abrechnung erfolgt meist jährlich und muss nachvollziehbar sein.
- Was mache ich bei unberechtigten Forderungen?
- Widersprechen Sie schriftlich, sammeln Sie Beweise und ziehen Sie gegebenenfalls rechtliche Beratung hinzu.[3]
Anleitung
- Widerspruch schriftlich einlegen und Fristen nennen.
- Belege sammeln: Fotos, Rechnungen und Schriftverkehr organisieren.
- Fristen beachten: Einspruch und Reaktionen termingerecht einreichen.
- Bei Bedarf Klage bei Gericht einreichen oder Hilfe bei Beratungsstellen suchen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und elektronische Dienste