Eigenbedarf als Kündigungsgrund für Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wenn Ihr Vermieter in Österreich Eigenbedarf geltend macht, bedeutet das, dass er die Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder dauerhaft zur Nutzung braucht. Für Mieter stellt das eine ernste Situation dar: Kündigungsfristen, eine nachvollziehbare Begründung und formgerechte Zustellung sind entscheidend. Sie haben Rechte, können innerhalb der Frist widersprechen und unter bestimmten Voraussetzungen Ersatzwohnraum oder Entschädigung fordern. Dokumentieren Sie Kommunikation, prüfen Sie den Mietvertrag und holen Sie rechtliche Beratung, bevor Sie unterschreiben oder ausziehen. Dieser Beitrag erklärt klar und praxisnah, welche Schritte Mieter jetzt gehen können, wie Fristen funktionieren und wann ein Fall vor Gericht landen kann.

Wann ist Eigenbedarf zulässig?

Eigenbedarf ist zulässig, wenn der Vermieter oder eine nahe Person die Wohnung tatsächlich und dauerhaft benötigt. Pauschale oder unkonkrete Angaben reichen nicht; die Begründung muss nachvollziehbar sein. In vielen Fällen prüfen Gerichte, ob die Nutzung realistisch geplant ist und ob der Vermieter alternative Lösungen geprüft hat[1].

In vielen Fällen muss Eigenbedarf konkret und ernsthaft begründet sein.

Formale Anforderungen und Begründung

Die Kündigung wegen Eigenbedarf muss schriftlich und mit konkreter Begründung erfolgen. Übliche Angaben sind, wer einziehen soll, wann die Nutzung geplant ist und warum keine andere Wohnung zur Verfügung steht. Fehlt eine klare Begründung, können Mieter die Kündigung anfechten.

  • Schriftliche Kündigung mit Namen der einziehenden Person (form, notice).
  • Geplanter Einzugstermin und Dauer der Nutzung (calendar, time).
  • Konkrete Gründe, warum keine andere Wohnung möglich ist (document, evidence).

Fristen und Widerspruch

Mieter können der Kündigung widersprechen und müssen auf Fristen achten. Ein fristgerechter Widerspruch kann die Situation klären oder eine gerichtliche Prüfung auslösen. Die genaue Dauer der Fristen hängt vom Mietvertrag und der Dauer des Mietverhältnisses ab[1].

  • Innerhalb der gesetzlichen Frist (deadline) Widerspruch einlegen.
  • Mietzahlungen weiter leisten (rent), bis die Rechtslage geklärt ist.
  • Schriftliche Begründung und Belege sammeln (document) für den Widerspruch.
Reagieren Sie immer innerhalb der gesetzten Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Was tun, wenn Sie widersprechen wollen?

Wenn Sie Widerspruch einlegen möchten, senden Sie ein qualifiziertes, schriftliches Schreiben an den Vermieter, in dem Sie Gründe und gegebenenfalls Belege aufführen. Bitten Sie um eine Fristverlängerung, falls Sie Zeit für Ersatzsuche brauchen, und dokumentieren Sie alle Schritte. Bei Bedarf können Gerichte entscheiden, ob Eigenbedarf vorliegt; dafür sind Nachweise wichtig.

Bewahren Sie alle Hinweise und Schriftwechsel systematisch auf.

FAQ

Kann der Vermieter jederzeit wegen Eigenbedarf kündigen?
Nein. Eigenbedarf muss sachlich begründet und nachvollziehbar sein; willkürliche oder unklare Gründe reichen nicht aus.
Muss ich sofort ausziehen, wenn der Vermieter Eigenbedarf erklärt?
Nicht unbedingt. Es gelten Kündigungsfristen und Sie können Widerspruch einlegen; in vielen Fällen bleibt Zeit für Klärung oder gerichtliche Prüfung.
Welche Rechte habe ich als Mieter bei berechtigtem Eigenbedarf?
Bei berechtigtem Eigenbedarf können Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung oder Hilfe bei der Suche nach Ersatzwohnraum geltend machen; konkrete Ansprüche hängen vom Einzelfall ab.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Kündigung schriftlich auf konkrete Angaben (form).
  2. Sammeln Sie Belege und Kommunikation als Nachweis (document).
  3. Widersprechen Sie innerhalb der gesetzten Frist (deadline) schriftlich.
  4. Wenn nötig, reichen Sie die Angelegenheit bei Gericht ein (court) oder suchen Sie rechtliche Beratung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline: Gerichtliche Einreichungen und Formulare
  3. [3] Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichtsbarkeiten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.