Energieausweis: Rechte für Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob der Vermieter einen Energieausweis einfordern darf und ob das etwas mit der Miete zu tun hat. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes, ist in bestimmten Fällen verpflichtend und betrifft vor allem Transparenz beim Wohnwert. Als Mieter haben Sie Rechte auf Information und in vielen Situationen ein Recht auf Einsicht in relevante Unterlagen. In diesem Artikel erklären wir verständlich, wann ein Energieausweis vorliegen muss, welche Auskunftspflichten Vermieter haben, welche Folgen eine fehlende oder fehlerhafte Auskunft haben kann und welche Schritte Mieter in Österreich praktisch unternehmen können, wenn sie Zweifel oder Fragen haben.

Wann ist ein Energieausweis verpflichtend?

Der Energieausweis wird durch Vorschriften des Mietrechts und Gebäuderechts geregelt. Im Allgemeinen müssen Vermieter bei bestimmten Neubauten, größeren Renovierungen oder beim Verkauf/Einschaltung für Vermietung einen Nachweis bereitstellen. Für Mieter in Österreich ist wichtig: das Mietrechtsgesetz (MRG) und einschlägige Verordnungen legen Pflichten und Ausnahmen fest[1].

Energieausweise sollen Transparenz zum Energiebedarf von Wohnungen schaffen.

Welche Auskunftsrechte haben Mieter?

Mieter haben ein berechtigtes Interesse an Informationen, die den Wohnwert beeinflussen. Das bedeutet: Sie dürfen nach relevanten Unterlagen fragen und in vielen Fällen Einsicht verlangen. Die Antwortpflicht betrifft insbesondere Angaben, die bei Vertragsabschluss wichtig waren oder die Wohnqualität betreffen.

Heben Sie Kopien von allen schriftlichen Anfragen und Antworten auf.

Beeinflusst ein fehlender Energieausweis die Miete?

Ein fehlender oder fehlerhafter Energieausweis führt in der Regel nicht automatisch zu einer Mietminderung oder zu einer sofortigen Erhöhung der Miete. Es kann aber rechtliche Folgen haben, etwa Informationsansprüche oder Verpflichtungen zur Nachbesserung von Angaben. Ob sich daraus konkrete finanzielle Ansprüche ergeben, hängt vom Einzelfall ab.

Was können Mieter praktisch tun?

Wenn der Vermieter Auskunft verweigert oder keine Unterlagen liefert, helfen diese Schritte:

  • Schriftlich Auskunft anfordern und Frist setzen.
  • Alle Kommunikationen und fehlende Antworten dokumentieren.
  • Beratung bei einer Mieterorganisation oder Rechtsstelle suchen.
  • Bei Bedarf gerichtliche Schritte beim zuständigen Bezirksgericht in Betracht ziehen[2].
Reagieren Sie zeitnah auf Fristen und behalten Sie Nachweise über Ihre Anfragen.

FAQ

Muss der Vermieter einen Energieausweis vorlegen?
In vielen Fällen ja, besonders bei Neuvermietung, Verkauf oder großen Renovierungen; es gibt jedoch Ausnahmen nach Gesetz.
Kann der Vermieter wegen fehlendem Energieausweis die Miete erhöhen?
Nein, das Fehlen des Ausweises allein rechtfertigt normalerweise keine Mieterhöhung.
Was ist meine erste Handlung, wenn Auskunft verweigert wird?
Fordern Sie die Auskunft schriftlich an, dokumentieren Sie alles und holen Sie rechtliche Beratung ein.

Anleitung

  1. Schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden mit konkreter Frist.
  2. Belege und Kommunikation sammeln (Fotos, E‑Mails, Protokolle).
  3. Beratung bei einer Mietervereinigung oder Rechtsanwalt einholen.
  4. Wenn nötig, Klage oder Antrag beim Bezirksgericht stellen; offizielle Formulare gibt es online[3].

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.