Erhaltungspflicht des Vermieters für Mieter in Österreich
Was bedeutet Erhaltungspflicht?
Die Erhaltungspflicht verpflichtet den Vermieter, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu zählen funktionierende Heizung, Trinkwasser, Abfluss und sichere Elektroinstallationen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
Wann muss der Vermieter reparieren?
Grundsätzlich muss der Vermieter Schäden beheben, die die Gebrauchstauglichkeit einschränken. Unterscheiden Sie dringende Mängel (z. B. Heizungsausfall im Winter) von kleineren Schönheitsfehlern.
- Heizungsausfall oder fehlende Warmwasserversorgung muss unverzüglich behoben werden.
- Wasserschäden und undichte Leitungen sind schnell zu reparieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
- Elektrische Gefahren oder defekte Sicherungen müssen sofort geprüft und repariert werden.
- Kleinere Mängel können je nach Vertrag und Schwere später geregelt werden.
Wie melden Sie Mängel richtig?
Meldungen sollten immer schriftlich erfolgen (E-Mail oder Einschreiben) mit genauen Angaben zum Defekt, Datum und gewünschten Frist zur Behebung. Bewahren Sie Fotos und Quittungen als Beweismittel auf.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Setzen Sie eine angemessene Nachfrist schriftlich und kündigen Sie darin mögliche Rechtsfolgen an, z. B. Mietminderung oder Beauftragung einer Reparatur auf Kosten des Vermieters. Ist keine Reaktion möglich, informieren Sie die zuständigen Behörden oder bereiten Sie die Klage beim Bezirksgericht vor.[2]
FAQ
- Wer trägt die Kosten für Reparaturen?
- Grundsätzlich der Vermieter, wenn der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde. Kleine Schönheitsreparaturen können laut Mietvertrag anders geregelt sein.
- Können Mieter die Miete mindern?
- Ja, bei erheblichen Mängeln kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung.
- Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit zur Reparatur geben?
- Die Frist hängt vom Mangel ab: Bei dringenden Problemen ist sofortiges Handeln erforderlich; für weniger dringende Mängel ist eine angemessene Frist von mehreren Tagen bis Wochen üblich.
Anleitung
- Schreiben Sie eine genaue Mängelanzeige mit Datum und Beschreibung.
- Setzen Sie eine klare Nachfrist für die Behebung (z. B. 7–14 Tage je nach Dringlichkeit).
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichtenverkehr und Zeugenaussagen.
- Wenn keine Reaktion erfolgt, bereiten Sie eine Klage beim Bezirksgericht vor oder wenden Sie sich an Beratungsstellen.[2]
Wesentliche Erkenntnisse
- Der Vermieter ist für die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit verantwortlich.
- Dokumentation und Fristsetzung sind entscheidend für Durchsetzungsmöglichkeiten.
- Bei anhaltenden Problemen kann das Bezirksgericht eingeschaltet werden.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
- [2] Gerichtswege und Verfahrensinformationen - Justiz
- [3] Formulare und elektronische Einreichung - JustizOnline