Erhaltungspflicht des Vermieters für Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich können Fragen zur Erhaltungspflicht des Vermieters schnell wichtig werden, wenn Heizung, Wasser oder andere Mängel auftreten. Dieser Artikel erklärt klar und verständlich, welche Pflichten Vermieter nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) haben, welche Rechte Mieter geltend machen können und wie Fristen, Meldung von Schäden und Dokumentation ablaufen. Sie erhalten praktische Schritte für Reparaturforderungen, Fristsetzung und für den Fall, dass keine Reaktion erfolgt. Der Text richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und zeigt, wann ein Bezirksgericht hinzugezogen werden kann sowie welche offiziellen Stellen und Formulare hilfreich sind. Außerdem erläutere ich, wie Mietminderung, Fristsetzung schriftlich erfolgen sollten und welche Beweise wichtig sind, damit Sie Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter durchsetzen können.

Was bedeutet Erhaltungspflicht?

Die Erhaltungspflicht verpflichtet den Vermieter, die vermietete Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu zählen funktionierende Heizung, Trinkwasser, Abfluss und sichere Elektroinstallationen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]

Mieter haben Anspruch auf grundlegende Bewohnbarkeit.

Wann muss der Vermieter reparieren?

Grundsätzlich muss der Vermieter Schäden beheben, die die Gebrauchstauglichkeit einschränken. Unterscheiden Sie dringende Mängel (z. B. Heizungsausfall im Winter) von kleineren Schönheitsfehlern.

  • Heizungsausfall oder fehlende Warmwasserversorgung muss unverzüglich behoben werden.
  • Wasserschäden und undichte Leitungen sind schnell zu reparieren, um Folgeschäden zu vermeiden.
  • Elektrische Gefahren oder defekte Sicherungen müssen sofort geprüft und repariert werden.
  • Kleinere Mängel können je nach Vertrag und Schwere später geregelt werden.
Reagieren Sie schriftlich und dokumentieren Sie Mängel, um Fristen und Ansprüche später nachweisen zu können.

Wie melden Sie Mängel richtig?

Meldungen sollten immer schriftlich erfolgen (E-Mail oder Einschreiben) mit genauen Angaben zum Defekt, Datum und gewünschten Frist zur Behebung. Bewahren Sie Fotos und Quittungen als Beweismittel auf.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Setzen Sie eine angemessene Nachfrist schriftlich und kündigen Sie darin mögliche Rechtsfolgen an, z. B. Mietminderung oder Beauftragung einer Reparatur auf Kosten des Vermieters. Ist keine Reaktion möglich, informieren Sie die zuständigen Behörden oder bereiten Sie die Klage beim Bezirksgericht vor.[2]

FAQ

Wer trägt die Kosten für Reparaturen?
Grundsätzlich der Vermieter, wenn der Mangel nicht vom Mieter verursacht wurde. Kleine Schönheitsreparaturen können laut Mietvertrag anders geregelt sein.
Können Mieter die Miete mindern?
Ja, bei erheblichen Mängeln kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Gebrauchseinschränkung.
Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit zur Reparatur geben?
Die Frist hängt vom Mangel ab: Bei dringenden Problemen ist sofortiges Handeln erforderlich; für weniger dringende Mängel ist eine angemessene Frist von mehreren Tagen bis Wochen üblich.

Anleitung

  1. Schreiben Sie eine genaue Mängelanzeige mit Datum und Beschreibung.
  2. Setzen Sie eine klare Nachfrist für die Behebung (z. B. 7–14 Tage je nach Dringlichkeit).
  3. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichtenverkehr und Zeugenaussagen.
  4. Wenn keine Reaktion erfolgt, bereiten Sie eine Klage beim Bezirksgericht vor oder wenden Sie sich an Beratungsstellen.[2]

Wesentliche Erkenntnisse

  • Der Vermieter ist für die Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit verantwortlich.
  • Dokumentation und Fristsetzung sind entscheidend für Durchsetzungsmöglichkeiten.
  • Bei anhaltenden Problemen kann das Bezirksgericht eingeschaltet werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
  2. [2] Gerichtswege und Verfahrensinformationen - Justiz
  3. [3] Formulare und elektronische Einreichung - JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.