Erhaltungspflicht & Fristen für Mieter in Österreich
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche Pflichten Vermieter zur Erhaltung der Wohnung haben und innerhalb welcher Fristen sie reagieren müssen. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt grundlegende Verpflichtungen wie die Behebung von Mängeln, die Sicherstellung von Heizung, Wasser und sanitären Anlagen sowie die Zuständigkeit für größere Instandhaltungen. Dieser Text erklärt typische Fristen, wie Sie Mängel richtig melden, welche Beweise hilfreich sind und welche Schritte bei ausbleibender Reaktion möglich sind. Ziel ist, dass Mieter ohne jurischen Hintergrund in Österreich handlungsfähig bleiben und ihre Rechte gezielt wahrnehmen können.
Was bedeutet Erhaltungspflicht?
Erhaltungspflicht bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch tauglichen Zustand erhalten muss. Das umfasst die Beseitigung von Gesundheits- und Sicherheitsmängeln sowie die laufende Instandhaltung wesentlicher Einrichtungen. Viele Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie im MRG §3[1].
Wichtige Fristen nach MRG §3
- Kurzfristige Notfälle (deadline): Bei Ausfall von Heizung oder Wasser muss der Vermieter unverzüglich reagieren.
- Dringende Reparaturen (deadline): Schäden, die Gesundheit oder Sicherheit gefährden, sind in angemessener Frist zu beheben.
- Routine-Instandhaltung (deadline): Für nicht dringende Arbeiten gelten oft längere Fristen, die vertraglich oder ortsüblich bestimmt werden.
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datumsangaben und Zeugen, damit Fristen und Ansprüche belegt werden können.
Wie Mieter Mängel melden (Schritt-für-Schritt)
- Schriftliche Mängelanzeige senden (notice): Beschreiben Sie Mangel, Datum und gewünschte Frist zur Behebung.
- Angemessene Frist setzen (deadline): Nennen Sie eine konkrete Frist zur Behebung oder zur Information über Reparaturtermine.
- Beweise sammeln: Fotos, Zeugen, Protokolle von Terminen und den Schriftverkehr aufbewahren.
- Wenn keine Reaktion: Rechtsweg prüfen (court) — Beratung durch Mietervereinigung oder Antrag beim Bezirksgericht erwägen.
Anwaltliche, gerichtliche und praktische Optionen
Wenn Fristen verstreichen und der Vermieter nicht handelt, können Mieter je nach Schwere des Mangels Mietminderung verlangen, die Beseitigung in Eigenregie mit Kostenerstattung durchführen oder gerichtliche Schritte einleiten. Vor einem Gerichtsverfahren empfiehlt sich eine schriftliche Aufforderung mit angemessener Nachfrist und die Dokumentation aller Kosten und Schäden. Bei akuten Gesundheitsgefahren sollten Sie sofort zuständige Stellen informieren.
FAQ
- Welche Frist gilt bei Heizungsausfall im Winter?
- Bei Heizungsausfall muss der Vermieter in der Regel sofort oder innerhalb sehr kurzer Zeit reagieren; melden Sie den Mangel unverzüglich schriftlich.[1]
- Kann ich selbst reparieren lassen und Kosten abziehen?
- In dringenden Fällen kann eine Reparatur in Eigenregie möglich sein, empfehlenswert ist aber vorherige schriftliche Ankündigung; sichern Sie alle Belege zur Kostenerstattung.
- Wohin wende ich mich bei Streit?
- Bei andauernden Problemen können Mieter Beratungen von Mietervereinigungen nutzen oder beim Bezirksgericht Klage erheben; JustizOnline bietet Formulare für gerichtliche Schritte.[2]
Anleitung
- Schriftliche Mängelmeldung verfassen: Datum, Beschreibung, gewünschte Frist und Fotos beifügen.
- Frist setzen: Geben Sie eine konkrete, angemessene Frist zur Behebung an (deadline).
- Reagiert der Vermieter nicht, Beweise und Kosten dokumentieren, Zeugen benennen.
- Letzter Schritt: Rechtliche Schritte prüfen und ggf. Formulare über JustizOnline einreichen (court).
Wichtige Punkte
- Setzen Sie immer eine schriftliche Frist, bevor Sie weitere Schritte einleiten.
- Sammeln Sie Fotos und Belege systematisch.
- Bei Nicht-Reaktion prüfen Sie rechtliche Unterstützung und das Einreichen einer Klage.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Bundesministerium für Justiz
- [3] JustizOnline: Formulare und e‑Services