Erhaltungspflicht Vermieter: Mieterrechte in Österreich
Was regelt die Erhaltungspflicht?
Die Erhaltungspflicht bedeutet, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Mietsache dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Kleinreparaturen können im Mietvertrag geregelt sein, größere Instandhaltungen und grundlegende Mängelbeseitigungen fallen in der Regel in die Verantwortung des Vermieters. Relevante Vorgaben finden sich im MRG und ergänzend in der Rechtsprechung.
Was können Mieter tun?
- Den Mangel telefonisch melden und zusätzlich schriftlich (E-Mail oder Brief) bestätigen.
- Eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und diese Frist klar benennen.
- Fotos, Datum und Uhrzeit dokumentieren sowie Namen von Zeugen notieren.
- Bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit sofort eine Notfallreparatur veranlassen und Kostenbelege sammeln.
- Reagiert der Vermieter nicht, rechtliche Schritte prüfen oder Mieterberatung kontaktieren.
Rechte, Fristen und Mietzinsminderung
Bei erheblichen Mängeln kann eine Mietzinsminderung möglich sein; die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels. Fristen sind wichtig: Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist und dokumentieren Sie die Zustellung. In manchen Fällen kann auch eine Ersatzvornahme durch den Mieter erfolgen, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig handelt.
- Mietzinsminderung ist bei Gebrauchsbeeinträchtigung möglich.
- Fristen schriftlich setzen und den Zugang nachweisen.
- Beweissicherung erhöht die Erfolgsaussicht bei Streitfällen.
Häufige Fragen
- Wer haftet für Reparaturen?
- Grundsätzlich ist der Vermieter zur Erhaltung verpflichtet, siehe MRG §3[1].
- Kann ich den Mietzins mindern?
- Ja, bei erheblichen und dauerhaft beeinträchtigenden Mängeln kann eine Mietzinsminderung erfolgen; Details hängen vom Einzelfall ab.
- Was mache ich bei einem Notfall (z. B. Wasserrohrbruch)?
- Informieren Sie sofort den Vermieter, sichern Sie Gefahren ab, veranlassen Sie gegebenenfalls eine Notfallreparatur und sammeln Sie Belege.
Anleitung
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und um Bestätigung bitten.
- Angemessene Frist zur Behebung nennen (z. B. 14 Tage je nach Dringlichkeit).
- Fotos machen, Protokoll führen und alle Kostenbelege sammeln.
- Bei Nicht-Reaktion Ersatzvornahme prüfen oder Handwerker beauftragen und Kosten dokumentieren.
- Wenn nötig, Klage beim Bezirksgericht einbringen oder Formulare über JustizOnline nutzen[2].
Kernaussagen
- Dokumentieren Sie Mängel sofort und vollständig.
- Setzen Sie klare, schriftliche Fristen und weisen Sie den Zugang nach.
- Bei Blockaden kann gerichtliche Unterstützung notwendig sein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Formulare und E‑Services