Erhaltungspflicht Vermieter: Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Wenn eine Heizung ausfällt, Schimmel erscheint oder andere Mängel die Wohnqualität beeinträchtigen, fragt sich schnell: Wer muss reparieren? Als Mieter in Österreich haben Sie Rechte gegenüber dem Vermieter zur Erhaltung der Mietsache. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt wichtige Pflichten des Vermieters, insbesondere Erhaltungspflichten nach §3[1]. In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Mängel melden, Fristen setzen, Beweise sichern und wann rechtliche Schritte sinnvoll sind. Die Anleitung ist für Mieter ohne juristischen Hintergrund geschrieben und nennt konkrete Maßnahmen, Fristen und Behörden, die Unterstützung bieten können. Wir beschreiben, wie Sie Mängel dokumentieren, Fotos und Protokolle anfertigen, und welche Fristen gesetzlich üblich sind. Außerdem erklären wir, wann eine Mietzinsminderung möglich ist, und wie Sie Bezirksgerichte oder Mieterberatungen einbeziehen.

Was regelt die Erhaltungspflicht?

Die Erhaltungspflicht bedeutet, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Mietsache dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Kleinreparaturen können im Mietvertrag geregelt sein, größere Instandhaltungen und grundlegende Mängelbeseitigungen fallen in der Regel in die Verantwortung des Vermieters. Relevante Vorgaben finden sich im MRG und ergänzend in der Rechtsprechung.

In den meisten Fällen ist der Vermieter für grundlegende Instandhaltungen zuständig.

Was können Mieter tun?

  • Den Mangel telefonisch melden und zusätzlich schriftlich (E-Mail oder Brief) bestätigen.
  • Eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen und diese Frist klar benennen.
  • Fotos, Datum und Uhrzeit dokumentieren sowie Namen von Zeugen notieren.
  • Bei Gefahr für Gesundheit oder Sicherheit sofort eine Notfallreparatur veranlassen und Kostenbelege sammeln.
  • Reagiert der Vermieter nicht, rechtliche Schritte prüfen oder Mieterberatung kontaktieren.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Rechnungen gut auf.

Rechte, Fristen und Mietzinsminderung

Bei erheblichen Mängeln kann eine Mietzinsminderung möglich sein; die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels. Fristen sind wichtig: Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist und dokumentieren Sie die Zustellung. In manchen Fällen kann auch eine Ersatzvornahme durch den Mieter erfolgen, wenn der Vermieter nicht rechtzeitig handelt.

  • Mietzinsminderung ist bei Gebrauchsbeeinträchtigung möglich.
  • Fristen schriftlich setzen und den Zugang nachweisen.
  • Beweissicherung erhöht die Erfolgsaussicht bei Streitfällen.

Häufige Fragen

Wer haftet für Reparaturen?
Grundsätzlich ist der Vermieter zur Erhaltung verpflichtet, siehe MRG §3[1].
Kann ich den Mietzins mindern?
Ja, bei erheblichen und dauerhaft beeinträchtigenden Mängeln kann eine Mietzinsminderung erfolgen; Details hängen vom Einzelfall ab.
Was mache ich bei einem Notfall (z. B. Wasserrohrbruch)?
Informieren Sie sofort den Vermieter, sichern Sie Gefahren ab, veranlassen Sie gegebenenfalls eine Notfallreparatur und sammeln Sie Belege.

Anleitung

  1. Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden und um Bestätigung bitten.
  2. Angemessene Frist zur Behebung nennen (z. B. 14 Tage je nach Dringlichkeit).
  3. Fotos machen, Protokoll führen und alle Kostenbelege sammeln.
  4. Bei Nicht-Reaktion Ersatzvornahme prüfen oder Handwerker beauftragen und Kosten dokumentieren.
  5. Wenn nötig, Klage beim Bezirksgericht einbringen oder Formulare über JustizOnline nutzen[2].

Kernaussagen

  • Dokumentieren Sie Mängel sofort und vollständig.
  • Setzen Sie klare, schriftliche Fristen und weisen Sie den Zugang nach.
  • Bei Blockaden kann gerichtliche Unterstützung notwendig sein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] JustizOnline — Formulare und E‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.