Erhaltungspflicht Vermieter in Österreich: Mieter-Guide
Viele Mieter in Österreich wissen nicht genau, welche Pflichten der Vermieter zur Erhaltung der Wohnung hat. Dieser Text erklärt knapp und verständlich, was Erhaltungspflicht nach MRG §3 bedeutet, welche typischen Fehler auftreten und wie Sie als Mieter Beweise sichern, Mangelanzeigen richtig formulieren und Fristen wahren können[1]. Zudem beschreibe ich praktische Schritte zum Einfordern von Reparaturen, Umgang mit Mietminderung und wann eine gerichtliche Auflösung sinnvoll sein kann. Wenn sich Probleme nicht lösen lassen, erfahren Sie, wie eine Beschwerde beim Bezirksgericht abläuft und welche Unterlagen sinnvoll sind, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben[2]. Die Hinweise richten sich an nicht-juristische Leser und geben klare Handlungsschritte für akute Mängel.
Was ist die Erhaltungspflicht?
Die Erhaltungspflicht verpflichtet den Vermieter, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Das umfasst bauliche Mängel, Heizung, Wasser und Sanitäreinrichtungen nach den Vorgaben des MRG. Kleinreparaturen können vertraglich anders geregelt sein, doch grundlegende Funktionsstörungen müssen vom Vermieter behoben werden.
Häufige Fehler
- Vermieter ignoriert Mängelmeldung (repair)
- Mängelmeldung ohne Datum und Fotos (evidence)
- Mietminderung nicht korrekt berechnet (rent)
- Fristen nicht schriftlich gesetzt oder dokumentiert (deadline)
- Unklare Regeln zur Wohnungsbetretung für Reparaturen (entry)
Wie Fehler entstehen
Fehler passieren oft, weil Mängel mündlich gemeldet werden oder weil Termine und Antworten nicht dokumentiert sind. Ein strukturiertes Vorgehen und Fotos erhöhen die Chance, dass Probleme rasch gelöst werden.
Anleitung
- Beweise sammeln: Fotos, Videos, Datum und Zeugen notieren (evidence)
- Schriftliche Mängelanzeige senden per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung (notice)
- Frist setzen: angemessene Nachfrist mit Datum nennen (deadline)
- Bei dringenden Fällen: kurzfristige Reparatur einfordern und dokumentieren (repair)
- Wenn keine Reaktion erfolgt: Klage oder Aufkündigung beim Bezirksgericht prüfen (court)
FAQ
- Was umfasst die Erhaltungspflicht nach MRG?
- Die Erhaltungspflicht umfasst die Beseitigung von Mängeln, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen, wie Heizungsausfall oder Wasserschäden.
- Kann ich die Miete mindern?
- Ja, bei erheblichen Mängeln ist eine Mietminderung möglich, jedoch nur bei dokumentierten Fällen und der richtigen Berechnung.
- Wohin wende ich mich bei Streit?
- Wenn der Vermieter nicht reagiert, ist das Bezirksgericht der nächste Schritt; dort kann eine gerichtliche Aufklärung oder Aufkündigung erfolgen.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline: Elektronische Formulare und Einreichungen