Erhaltungspflicht Vermieter Österreich: Mieterrechte
Viele Mieter in Österreich stehen vor praktischen Fragen, wenn in der Wohnung etwas kaputt geht, die Heizung ausfällt oder Reparaturen verzögert werden. Dieser Text erklärt leicht verständlich die Erhaltungspflicht des Vermieters nach dem MRG, welche Rechte Mieter bei Mängeln und Mietminderung haben und welche Schritte möglich sind, wenn der Vermieter nicht reagiert. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristische Vorkenntnisse und beschreibt, wie Sie Mängel dokumentieren, Fristen setzen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte vorbereiten können. Wir nennen auch offizielle Stellen und Formulare, die in Österreich relevant sind.
Was ist die Erhaltungspflicht?
Die Erhaltungspflicht bedeutet, dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Wohnung bewohnbar bleibt und notwendige Reparaturen durchführt; das regelt unter anderem das Mietrechtsgesetz (MRG) in bestimmten Fällen.[1]
Rechte der Mieter
- Reparaturen: Der Vermieter muss Mängel beseitigen, die die Gebrauchstauglichkeit einschränken.
- Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Behebung auf und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Mietminderung: Bei erheblichen Mängeln kann die Miete gemindert werden, bis der Mangel behoben ist.
- Gerichtliche Schritte: Bleibt der Vermieter untätig, können Mieter vor dem Bezirksgericht klagen.
Beweisführung und Fristen
Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos, Datumsangaben und Zeugen; speichern Sie Nachrichten und Rechnungen. Setzen Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Beseitigung und kündigen Sie an, welche Folgen bei Nichtbehebung erfolgen (z. B. Mietminderung oder Einschaltung des Gerichts). Für formale Schritte und gerichtliche Aufkündigungen stehen offizielle e‑Formulare bereit.[2]
FAQ
- Was umfasst die Erhaltungspflicht konkret?
- Die Erhaltungspflicht umfasst Reparaturen, die zur Erhaltung der Wohnqualität nötig sind, etwa Heizung, Wasser und sichere elektrische Anlagen.
- Wann darf ich die Miete mindern?
- Eine Mietminderung ist möglich bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen, jedoch sollten Mieter vorher schriftlich eine Frist zur Behebung setzen.
- An wen wende ich mich bei Streit?
- Bei nicht einvernehmlicher Lösung kann das Bezirksgericht zuständig sein; dafür sind oft Nachweise und Formulare nötig.
Anleitung
- Beweis sammeln: Fotos, Datum, Zeugen und Rechnungen dokumentieren.
- Vermieter schriftlich informieren: Mangel beschreiben und Frist setzen.
- Frist abwarten: Innerhalb der gesetzten Frist prüfen, ob der Vermieter reagiert.
- Bei Bedarf Klage: Wenn keine Lösung, Beschwerde beim Bezirksgericht vorbereiten.
Hilfe & Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Gesetzestext MRG
- Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – Formulare und e‑Services