Erhaltungspflicht: Wer zahlt? Mieter & Vermieter Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft, wer für Erhaltungs- und Reparaturkosten zuständig ist. Das Mietrechtsgesetz (MRG §3) regelt, welche Instandhaltungen Vermieter übernehmen müssen und wo Mietparteien kleinere Arbeiten erwarten können. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Erhaltungs­pflichten bestehen, wie Sie Schäden dokumentieren, welche Fristen gelten und welche Schritte Sie gehen können, wenn Kosten strittig sind. Ich gebe praxisnahe Hinweise, wie Sie Forderungen prüfen, wann eine Mietminderung möglich ist und wie Sie formell mit dem Vermieter kommunizieren. So behalten Sie als Mieter Ihre Rechte im Blick und wissen, wann Kosten vom Vermieter übernommen werden sollten. Bei Unsicherheiten helfen Bezirksgerichte und Beratungsstellen weiter.

Was bedeutet Erhaltungspflicht?

Erhaltungspflicht bedeutet, dass die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache erhalten werden muss; das betrifft etwa Dach, Fassade, tragende Wände und die Heizanlage. Nach MRG §3 ist oft der Vermieter für diese grundlegenden Arbeiten zuständig[1], während Kleinstreparaturen anders geregelt sein können.

In den meisten Fällen ist der Vermieter für die grundlegende Instandhaltung zuständig.

Wer zahlt normalerweise?

  • Vermieter: größere Reparaturen und strukturelle Instandhaltung (Dach, Fassade, Heizung) — maintenance.
  • Mieter: kleine Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen, sofern vertraglich vereinbart; repair.
  • Vertragliche Regelungen: Prüfen Sie den Mietvertrag auf Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen und notice.
  • Versicherung und Kostenaufteilung: Manchmal übernimmt die Gebäudeversicherung Teile der Kosten.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Was tun bei Streit?

Wenn Sie sich unsicher sind, dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos und Belegen und informieren Sie den Vermieter schriftlich. Fordern Sie eine Frist zur Behebung und nennen Sie eine angemessene Frist. Bei formellen Schritten oder Gerichtsanträgen nutzen viele Mieter JustizOnline-Formulare zur Einleitung von Verfahren oder zur Einreichung von Klagen[2].

Antworten Sie rechtzeitig auf formelle Schreiben, um Fristen zu wahren.

Praktische Hinweise

  • Schäden dokumentieren: Fotos, Rechnungen und schriftliche Meldungen sammeln.
  • Schriftlich melden: Senden Sie Mängelanzeigen per E-Mail oder eingeschriebenem Brief.
  • Fristen setzen: Geben Sie klare Fristen zur Behebung und halten Sie Termine fest.
  • Rechtliche Schritte: Bei Nicht-Reaktion können Bezirksgerichte angerufen werden.

Häufige Fragen

Wer muss für größere Reparaturen zahlen?
Größere Reparaturen an der Bausubstanz trägt in der Regel der Vermieter; Details hängen vom MRG und dem Mietvertrag ab.
Kann ich die Miete mindern, wenn nicht repariert wird?
Wenn die Nutzbarkeit eingeschränkt ist, kann eine Mietminderung möglich sein; dokumentieren Sie Mangel und Fristsetzung sorgfältig.
Was ist eine Kleinreparaturklausel?
Eine vertragliche Vereinbarung, nach der der Mieter kleine Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe selbst zahlt; solche Klauseln sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Anleitung

  1. Schaden dokumentieren: Fotos machen, Datum notieren und Rechnungen sammeln.
  2. Vermieter schriftlich informieren: Mangelbeschreibung und Frist setzen.
  3. Frist überwachen: Wenn keine Reaktion, an Mahnung oder Fristverlängerung denken.
  4. Rechtliche Hilfe suchen: Beratungsstellen kontaktieren oder gerichtliche Schritte prüfen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.