Formpflicht bei Mieterhöhungen in Österreich
Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht)
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veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich fragen sich, wann eine Mieterhöhung oder andere Vertragsänderung schriftlich erfolgen muss und welche Mitteilungen formpflichtig sind. Dieses praktischen Leitfaden erklärt verständlich, welche Regeln das Mietrechtsgesetz vorgibt, wie Fristen zu berechnen sind, welche Angaben ein formgültiges Schreiben enthalten sollte und welche Rechte Mieter bei unklaren oder fehlenden Mitteilungen haben. Wir zeigen einfache Schritte zur Dokumentation, wie Sie auf eine formpflichtige Mitteilung reagieren und wann Sie rechtliche Hilfe oder eine Beschwerde beim Gericht in Erwägung ziehen sollten. Lesen Sie weiter für praktische Musterformulierungen, Fristen und Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter. Bei Bedarf erläutern wir, wann gerichtliche Schritte sinnvoll sein können.
Wann besteht Formpflicht?
Die Formpflicht tritt meist bei dauerhaften Vertragsänderungen wie Mieterhöhungen, Index- oder Kategoriemieten sowie Untervermietungen in Kraft. Entscheidend ist, ob eine Änderung die Rechte oder Pflichten dauerhaft beeinflusst; in solchen Fällen verlangt das Mietrechtsgesetz häufig eine schriftliche Mitteilung und genaue Begründung[1].
Formvorschriften gelten oft bei dauerhaften Änderungen wie Mieterhöhungen.
Welche Angaben gehören in die Mitteilung?
- Neue Bruttomiete oder Kategoriemiete (konkreter Betrag).
- Datum des Inkrafttretens oder Beginn des neuen Betrags.
- Rechtliche Grundlage (z. B. Verweis auf MRG-Paragrafen oder vertragliche Klausel).
- Begründung und Berechnung (wie sich die Erhöhung zusammensetzt).
- Frist für Einwendungen oder Widerspruch gegen die Mitteilung.
Bewahren Sie alle Mitteilungen und Zahlungsbelege auf.
Was tun bei einer unrechtmäßigen Erhöhung?
- Prüfen Sie, ob die Mitteilung alle erforderlichen Angaben enthält und ob die Berechnung korrekt ist.
- Dokumentieren Sie Schriftverkehr, Zahlungsbelege und Fotos als Beweise.
- Reagieren Sie fristgerecht: Widersprechen Sie schriftlich, wenn die Mitteilung formfehlerhaft ist oder unzureichend begründet wurde.
- Suchen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung oder Mieterberatung auf.
- Wenn nötig, können Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.[2]
Eine schnelle Reaktion und gute Dokumentation verbessern Ihre Chancen.
FAQ
- Muss eine Mieterhöhung immer schriftlich erfolgen?
- Nicht jede Änderung muss schriftlich sein, aber bei dauerhaften Eingriffen wie Mieterhöhungen verlangt das Mietrecht in der Regel eine formgerechte Mitteilung.
- Welche Frist habe ich, um Widerspruch einzulegen?
- Die Frist steht meist in der Mitteilung; fehlt eine Frist, sollten Sie unverzüglich dokumentieren und zeitnah schriftlich widersprechen.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht korrekt informiert?
- Suchen Sie Mieterberatung oder rechtliche Unterstützung; im Streitfall ist das Bezirksgericht zuständig.
Anleitung
- Lesen Sie die Mitteilung genau und markieren Sie fehlende oder unklare Angaben.
- Sammeln Sie Belege: Mietverträge, Zahlungsnachweise und Schriftverkehr.
- Schreiben Sie innerhalb der genannten Frist einen formalen Widerspruch an den Vermieter.
- Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder Rechtsanwalt für eine rechtliche Einschätzung.
- Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie gerichtliche Schritte beim Bezirksgericht.
Hilfe und Support / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - Elektronische Formulare und Einreichungen