Fristen für kleine Reparaturen durch Mieter in Österreich
Welche Reparaturen gelten als klein?
Kleinreparaturen sind gewöhnlich solche, die den Wohngebrauch nicht grundlegend beeinträchtigen und keine größeren Eingriffe erfordern, etwa ein tropfender Wasserhahn, eine defekte Steckdose oder ein verstopfter Abfluss. Ob eine Reparatur als "klein" gilt, hängt oft von Umfang, Kosten und Häufigkeit ab. Kritisieren Sie nicht vorschnell: prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Regelungen zu Kleinreparaturen und Kostenübernahme.
Fristen und Pflichten
Als Mieter sollten Sie Mängel sofort melden und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Gesetzliche Grundsätze finden sich im Mietrecht; prüfen Sie bei Unklarheiten den Gesetzestext.[1]
Meldung und Nachfrist
Eine klare Meldung per E-Mail oder Brief hilft, Fristen zu dokumentieren. Setzen Sie eine angemessene Nachfrist, wenn der Vermieter nicht reagiert. Wenn nach Ablauf der Nachfrist keine Abhilfe erfolgt, sind weitere Schritte möglich.
- Mängel sofort melden und den Zeitpunkt der Meldung dokumentieren.
- Eine schriftliche Nachfrist setzen, in der Regel mit konkretem Datum oder Fristangabe.
- Bei schwerwiegenden Verzögerungen prüfen, ob weitere rechtliche Schritte nötig sind.
Selbstvornahme durch Mieter
In manchen Fällen dürfen Mieter kleinere Reparaturen selbst ausführen oder ausführen lassen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern, wenn eine Frist verstrichen ist und keine Reaktion erfolgte. Prüfen Sie vorher den Mietvertrag und informieren Sie den Vermieter schriftlich über die Selbstvornahme.
- Nur solche Arbeiten durchführen lassen, die als klein gelten und keine Bausubstanz beeinträchtigen.
- Rechnungen und Belege sammeln, damit Kosten erstattet werden können.
Dokumentation und Kosten
Detaillierte Belege sind entscheidend: Datum der Meldung, Fotos, Rechnungen und E-Mail-Verkehr. Diese Unterlagen sind wichtig, wenn es später zu einer Streitfrage über Fristen oder Kostentragung kommt.
- Fotos vor und nach der Reparatur machen.
- Schriftverkehr und Meldungen chronologisch ablegen.
- Rechnungen und Quittungen aufheben, um Rückforderungen zu belegen.
Was tun bei Verzögerung
Wenn der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist handelt, informieren Sie ihn nochmals schriftlich und kündigen mögliche weitere Schritte an. Bei anhaltender Untätigkeit können Sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht suchen.[2]
- Versuchen Sie zunächst eine gütliche Einigung mit dem Vermieter.
- Erkundigen Sie sich bei der Schlichtungsstelle oder dem zuständigen Bezirksgericht über Möglichkeiten.
- Bereiten Sie alle Belege vor, bevor Sie einen formalen Schritt setzen.
Häufige Fragen
- Wer trägt die Kosten für kleine Reparaturen?
- Das hängt vom Mietvertrag und von der Art der Reparatur ab; oft sind sehr kleine Reparaturen vom Mieter zu tragen, größere Eingriffe vom Vermieter.
- Wie lang ist eine angemessene Nachfrist?
- Eine angemessene Nachfrist ist konkret zu benennen; die Länge richtet sich nach Dringlichkeit und Art des Schadens.
- Kann ich ohne Erlaubnis eines Vermieters Handwerker bestellen?
- Nur in dringenden Fällen oder nach erfolgloser Fristsetzung; informieren Sie den Vermieter schriftlich und bewahren Sie Belege auf.
Anleitung
- Mängel sofort dokumentieren: Fotos, Datum und Beschreibung erfassen.
- Vermieter schriftlich informieren und eine klare Nachfrist setzen.
- Wenn nötig, kleinere Reparatur selbst durchführen lassen und Belege sichern.
- Bei fehlender Reaktion rechtliche oder schlichtende Unterstützung einholen.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetzestexte und Rechtsgrundlagen bei RIS
- Informationen zu Gerichten und Verfahren - Justiz
- Formulare und e‑Services - JustizOnline