Internet, TV & Parkplatz: Rechte für Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Mieterinnen und Mieter in Österreich stehen oft vor Fragen zu Internet-, TV- und Parkplatznutzungen im Mietverhältnis. Dieser Text erklärt klar und verständlich, welche Rechte Sie haben, wer für Anschlüsse und Kosten aufkommt, wie Sie mit Einbauten oder Stellplatzstreitigkeiten umgehen und welche Schritte bei Problemen sinnvoll sind. Ziel ist es, Ihnen praktische Hinweise zur Dokumentation, zum richtigen Schriftverkehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter und zu formalen Schritten wie der Meldung von Mängeln zu geben. Bei rechtlichen Unsicherheiten helfen die genannten Behörden und Gerichte weiter, die hier ebenfalls verlinkt sind, damit Sie Ihre Rechte in Österreich sicherer durchsetzen können.[1]

Welche Grundrechte gelten für Internet, TV und Parkplatz?

Grundsätzlich bestimmt der Mietvertrag, ob Internet- oder TV-Anschlüsse sowie ein Parkplatz Teil der Mietsache sind oder gesondert vereinbart werden. Fehlt eine klare Regelung, gilt: Kosten für freiwillige Zusatzleistungen trägt meist die Mieterin oder der Mieter, während der Vermieter für vereinbarte Leistungen verantwortlich bleibt. Für grundlegende Fragen des Mietverhältnisses ist das Mietrechtsgesetz zentral, und gerichtliche Schritte laufen über die zuständigen Gerichte in Österreich.[1]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgsaussichten.

Praktische Fälle und Rechte

Bei Installation von Internet oder TV-Anschluss müssen Sie prüfen, ob bauliche Veränderungen nötig sind und ob Zustimmung im Mietvertrag geregelt ist. Zustimmung kann verlangt werden, aber sie darf nicht willkürlich verweigert werden. Für Stellplätze gilt: Wenn ein Parkplatz im Mietvertrag zugesichert ist, gehört er zur Mietsache; sonst kann die Vergabe separat geregelt werden. Haben Sie Probleme wie Ausfall, unbefugten Zugang oder unklare Kosten, sollten Sie schriftlich reklamieren und Fristen setzen.

Antworten Sie rechtzeitig auf Schriftstücke, um Fristen nicht zu versäumen.

Reparaturen und technische Mängel

Technische Störungen an gemeinschaftlichen Anschlüssen oder an der Mietsache sind in der Regel dem Vermieter zu melden; er ist in vielen Fällen zur Behebung verpflichtet. Kleinreparaturen können vertraglich auf die Mieterin oder den Mieter übertragen sein, soweit dies angemessen ist. Bei gravierenden Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit können Mietminderungen oder Schadenersatz in Betracht kommen.

  • Schriftliche Mängelanzeige mit Frist setzen und Beweise (Fotos, Protokoll) sammeln.
  • Bei notwendigen Reparaturen den Vermieter informieren und Ersatzleistungen verlangen.
  • Kostenklärung: Wer zahlt für Anschluss oder Parkplatz laut Mietvertrag?
  • Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch, wenn erforderlich.

FAQ

Wer zahlt für den Internet- oder TV-Anschluss?
Wenn der Anschluss ausdrücklich im Mietvertrag enthalten ist, trägt der Vermieter die Verpflichtung zur Bereitstellung; für freiwillige Zusatzanschlüsse zahlt meist die Mieterin oder der Mieter. Prüfen Sie immer Ihren Vertrag und fordern Sie Klarheit schriftlich ein.[1]
Kann der Vermieter die Installation eines Anschlusses verweigern?
Eine Verweigerung darf nicht willkürlich sein. Erforderliche bauliche Maßnahmen und Entschädigungen sind zu klären; eine gerechtfertigte Ablehnung muss sachlich begründet werden.
Was tun bei Streit um einen Parkplatz?
Ist ein Stellplatz vertraglich zugesichert, gehört er zur Mietsache und muss verfügbar gemacht werden. Bei Streit sollten Sie zunächst schriftlich auf Erfüllung bestehen und gegebenenfalls gerichtliche Klärung anstreben.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und sammeln Sie alle relevanten Dokumente und Belege.
  2. Schreiben Sie eine formelle Mängel- oder Forderungsanzeige an die Vermieterin oder den Vermieter mit klarer Frist.
  3. Wenn innerhalb der Frist keine Lösung erfolgt, dokumentieren Sie weitere Schäden und bereiten Sie ggf. eine Mietminderung oder Schadenersatzforderung vor.
  4. Reichen Sie nötigenfalls eine Klage bei der zuständigen Behörde/Gericht ein; nutzen Sie zuvor Beratung und die Online-Formulare der Justiz.[3]
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Belege dauerhaft auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.