Kaution & Endreinigung: Mieterrechte in Österreich
Kaution: Was gilt?
Die Kaution dient der Absicherung gegen Schäden und ausstehende Forderungen. Für Mieter in Österreich gelten besondere Regeln im Mietrecht, insbesondere das Mietrechtsgesetz.[1] Vermieter dürfen nur tatsächliche, nachweisbare Schäden oder offene Mietforderungen abziehen; normale Abnutzung ist nicht abzugsfähig. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung und Belege, wenn Teile der Kaution einbehalten werden.
Endreinigung und zulässige Abzüge
Endreinigungen können berechtigt sein, wenn die Wohnung über die normale Abnutzung hinaus verschmutzt wurde. Beachten Sie: pauschale Reinigungsgebühren ohne Beleg sind problematisch.
- Starke Verschmutzung oder mutwillige Beschädigung
- Reparaturen oberhalb der normalen Abnutzung
- Spezielle Reinigungen (z. B. Schimmelbeseitigung)
Beweissicherung und Fristen
Sichern Sie Beweise: Fotos, Rechnungen, Zeugenaussagen und ein unterschriebenes Übergabeprotokoll. Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Rückzahlung und fordern Sie eine schriftliche Erklärung über Abzüge. Informationen zu Gerichtsverfahren und Fristen finden Sie bei den zuständigen Gerichten.[2]
Was tun bei Streit
- Schriftlich Frist setzen und Rückzahlung verlangen
- Belege sammeln: Fotos, Rechnungen, Übergabeprotokoll
- Mediation oder Schlichtungsstelle kontaktieren
- Klage beim Bezirksgericht erwägen
FAQ
- Kann der Vermieter die gesamte Kaution für Endreinigung behalten?
- Nein. Der Vermieter darf nur für nachgewiesene Schäden oder übermäßige Verschmutzung Abzüge machen; normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Wie schnell muss die Kaution zurückgezahlt werden?
- Es gibt keine einheitliche Frist, daher gilt: zeitnahe Rückzahlung mit Begründung; bei Streit hilft eine schriftliche Aufforderung und gegebenenfalls das Bezirksgericht.
- Welche Beweise helfen bei Rückforderung der Kaution?
- Fotos bei Auszug, Übergabeprotokoll, Rechnungen für Reparaturen und schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter sind essenziell.
Anleitung
- Fotos und Übergabeprotokoll beim Auszug anfertigen
- Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern und Frist setzen
- Alle Belege und Kommunikation sammeln
- Bei erfolgloser Einigung Schlichtung oder Klage beim Bezirksgericht prüfen