Kleine Reparaturen durch Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor der Frage, welche kleinen Reparaturen Sie selbst übernehmen dürfen und welche Aufgabe beim Vermieter liegt. Dieser Text erklärt einfach und praxisnah, welche Arten von Reparaturen typischerweise als Kleinreparaturen gelten, wie Sie Fristen und Zustimmungswege einhalten, welche Dokumentation sinnvoll ist und wann Sie besser den Vermieter informieren oder eine Fachfirma beauftragen sollten. Sie erhalten klare Handlungsschritte für Kommunikation, Kostenerstattung und Notfälle sowie Hinweise zum Mietvertrag und zur Beweissicherung. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte kennen, Streit vermeiden und im Bedarfsfall selbstsicher handeln können. Am Ende finden Sie praktische Checklisten und Hinweise, wie Sie geringe Kosten nachweisen und welche gesetzlichen Grundlagen in Österreich helfen können, Konflikte zu klären.

Was sind Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen sind kleinere Instandsetzungen, die oft kurzfristig nötig werden, zum Beispiel Tropfstellen, Türschlosswechsel oder das Ersetzen von Dichtungen. Ob eine Reparatur als Kleinreparatur gilt, hängt häufig vom Mietvertrag und der konkreten Regelung ab; prüfen Sie daher Ihren Mietvertrag und die einschlägigen gesetzlichen Hinweise[1].

In vielen Fällen gehören kleine Ausbesserungen zur Mieterpflicht.

Welche Reparaturen gelten typischerisch?

  • Heizung und Warmwasser (heating): kleinere Einstellungen, Entlüften oder Dichtungen.
  • Kleine Rohrlecks oder Dichtungen (plumbing) an Waschbecken und Armaturen.
  • Türschloss oder Schlüssel (keys): Austausch defekter Schließzylinder.
  • Fensterdichtungen und Silikonfugen (repair) bei kleineren Undichtigkeiten.
  • Kleine Ersatzteile oder Materialkosten, sofern im Vertrag vorgesehen (rent/deposit).
Vor größeren Arbeiten informieren Sie zuerst schriftlich den Vermieter.

Was darf der Vermieter verlangen?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu Kleinreparaturen, oft mit einer Höchstgrenze pro Einzelfall (z. B. 100 EUR) oder einer jährlichen Begrenzung. Der Vermieter kann im Rahmen des Mietvertrags verlangen, dass Sie kleinere Reparaturen selbst durchführen oder die Kosten tragen, wenn die Klausel wirksam ist. Bewahren Sie alle Belege und Fotos auf und fordern Sie ggf. eine schriftliche Bestätigung des Vermieters.

Vermeiden Sie eigenmächtige Änderungen an Leitungen oder Wänden ohne Zustimmung.

Schritte bei einem Reparaturbedarf

  1. Melden Sie das Problem umgehend schriftlich an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist.
  2. Dokumentieren Sie Schaden mit Fotos und Datum.
  3. Klären Sie telefonisch und schriftlich, ob der Vermieter die Reparatur übernimmt.
  4. Bei Übernahme durch den Mieter sammeln Sie Rechnungen und Quittungen für eine mögliche Erstattung.

FAQ

Muss ich als Mieter kleine Reparaturen bezahlen?
In vielen Fällen ja, wenn der Mietvertrag Kleinreparaturklauseln enthält; prüfen Sie den Vertrag und klären Sie schriftlich mit dem Vermieter, bevor Sie Geld ausgeben.
Bis zu welchem Betrag gelten Kleinreparaturen?
Das variiert; Verträge nennen oft Höchstbeträge (häufig um 70–150 EUR). Prüfen Sie Ihre Klausel genau.
Was mache ich bei einem akuten Schaden außerhalb der Geschäftszeiten?
Handeln Sie bei Gefahr in Verzug (Wasserschaden, Ausfall Heizung) sofort, dokumentieren Sie und informieren Sie den Vermieter anschließend unverzüglich.

Anleitung

  1. Problem erkennen und sofort fotografieren.
  2. Schriftlich beim Vermieter melden und Frist setzen.
  3. Rücksprache: Klären, ob Vermieter die Reparatur organisiert.
  4. Durchführung durch Fachkraft oder selbst, falls vertraglich erlaubt.
  5. Belege aufbewahren und Kosten erstattet verlangen, falls vereinbart.

Kernaussagen

  • Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag auf Kleinreparaturklauseln.
  • Dokumentation mit Fotos und Belegen ist entscheidend.
  • Kommunikation mit dem Vermieter sollte immer schriftlich erfolgen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.