Kündigung durch Vermieter in Österreich – Mieterrechte

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob und wann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen darf. Dieser Text erklärt verständlich die wichtigsten Kündigungsgründe nach dem Mietrechtsgesetz (MRG), welche Fristen gelten und welche Rechte Sie als Mieter haben. Sie erfahren, wie formale Anforderungen aussehen, welche Dokumente und Beweise hilfreich sind und wann eine gerichtliche Aufkündigung möglich ist. Der Leitfaden beschreibt außerdem praktische Schritte zur Reaktion auf eine Kündigung, wie Sie Beschwerden einreichen oder Unterstützung suchen können. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Handlungsoptionen zu geben, damit Sie Fristen einhalten und Ihre Rechte in Österreich wirksam schützen können. Lesen Sie die Hinweise sorgfältig und dokumentieren Sie jeden Schritt.

Was ist erlaubt und was regelt das MRG?

Das Mietrechtsgesetz (MRG) legt viele Regeln fest, die Kündigungen, Fristen und Formvorschriften betreffen. Ob eine Kündigung gültig ist, hängt von der Art des Vertrags, der Begründung des Vermieters und den vorgeschriebenen Fristen ab[1]. Bei Unsicherheit prüfen Sie den Mietvertrag und suchen Sie rechtliche Hinweise, bevor Sie reagieren.

In Österreich schützt das MRG viele Bestandsverträge vor willkürlichen Kündigungen.

Wann kann der Vermieter kündigen?

  • Nichtzahlung der Miete: Bei wiederholtem oder wesentlichem Zahlungsverzug kann eine Kündigung möglich sein.
  • Schwere Vertragsverletzungen: Störungen, unerlaubte Untervermietung oder wiederholte Pflichtverletzungen können Gründe sein.
  • Eigenbedarf oder geplanter Eigenbezug des Vermieters: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich.
  • Bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen: In Einzelfällen können geplante Arbeiten eine Kündigung begründen.
Reagieren Sie zeitnah auf eine Kündigung, denn Fristen sind entscheidend.

Form und Fristen

Kündigungen müssen meist schriftlich und mit einer klaren Begründung erfolgen; für gerichtliche Aufkündigungen gelten besondere Verfahrensregeln und Fristen, die vor einem Bezirksgericht verhandelt werden[2]. Viele Formulare und Verfahrenswege sind über JustizOnline verfügbar, wenn es um gerichtliche Schritte geht[3].

Bewahren Sie jede schriftliche Kommunikation und Zahlungsbestätigung sicher auf.

Was Sie jetzt tun können

  • Dokumentieren Sie sofort alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr und Fotos.
  • Prüfen Sie Fristen genau und notieren Sie Termine für Einsprüche oder Reaktionen.
  • Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder Rechtsberatung für eine erste Einschätzung.
  • Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für eine gerichtliche Stellungnahme vor und informieren Sie das Bezirksgericht.
Halten Sie Zahlungsbelege jederzeit griffbereit und ordnen Sie sie chronologisch.

Häufige Fragen

Kann mich der Vermieter sofort wegen ein paar Tagen Mietrückstand kündigen?
In der Regel sind einzelne kurze Rückstände nicht automatisch ausreichend, aber wiederholter oder erheblicher Zahlungsverzug kann eine berechtigte Kündigung rechtfertigen.
Muss die Kündigung begründet sein?
Ja, die Kündigung muss formal korrekt sein und eine Begründung enthalten; je nach Vertrag und Situation gelten unterschiedliche Anforderungen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich eine Kündigung erhalte?
Suchen Sie zunächst Mieterberatung oder Rechtsberatung, und wenn nötig, reichen Sie fristgerecht eine Stellungnahme beim zuständigen Bezirksgericht ein.

Anleitung

  1. Lesen Sie die Kündigung vollständig und notieren Sie das Datum des Zugangs.
  2. Sammeln Sie Belege: Mietverträge, Zahlungsnachweise, Fotos und Schriftverkehr.
  3. Kontaktieren Sie eine Mieterberatung oder Anwalt und klären Sie erste Schritte.
  4. Beachten Sie Fristen für Einsprüche oder Gegenmaßnahmen und handeln Sie rechtzeitig.
  5. Wenn erforderlich, reichen Sie Unterlagen beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie JustizOnline-Formulare.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichtsverfahren
  3. [3] JustizOnline: Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.