Kündigung per E-Mail: Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig ist und welche Schritte ihnen offenstehen. Diese Erklärung richtet sich an wohnungssuchende und bereits eingemietete Personen, die ihre Rechte bei Kündigung, Fristen und formalen Anforderungen verstehen wollen. Ich erkläre, welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind, wie Fristen berechnet werden, welche Nachweise sinnvoll sind und wann ein Einschreiben oder die Zustellung durch das Gericht ratsam ist. Außerdem erhalten Sie praktische Hinweise zum Dokumentieren von E-Mail, zum Vorgehen bei umstrittenen Zustellungen und wie Sie Unterstützung bei Behörden oder Gerichten finden können. Ziel ist, Mieter zu stärken und Unsicherheiten zu reduzieren.

Gilt eine Kündigung per E-Mail in Österreich?

Ob eine Kündigung per E-Mail wirksam ist, hängt vom Mietvertrag und der gesetzlichen Formpflicht ab. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und andere Bestimmungen des ABGB können für bestimmte Mietverhältnisse Schriftform vorschreiben; in anderen Fällen kann eine E-Mail als Willenserklärung gelten, wenn Absender und Empfang nachweisbar sind[1]. Entscheidend sind Nachweise, Empfangsmeldungen und die Frage, ob die Parteien E-Mail als Kommunikationsweg vereinbart haben.

In bestimmten Fällen ist die Schriftform für Kündigungen vorgeschrieben.

Welche Fristen und Formvorschriften gelten?

Fristen beginnen meist mit dem Zugang der Kündigung. Bei Unsicherheit zählt der frühestmögliche beweisbare Zugang. Manche Kündigungsfristen und Beendigungsgründe sind im MRG geregelt; andere folgen aus vertraglichen Vereinbarungen. Dokumentation und zügiges Reagieren sind wichtig, weil Fristen rechtliche Folgen haben können.

Respondieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst riskieren Sie den Verlust von Rechten.
  • E-Mail als Beweis: Kopfzeilen, Zustellbestätigungen und Anhänge sichern.
  • Fristen notieren: Empfangsdatum und Fristbeginn dokumentieren.
  • Zustellung prüfen: Einschreiben oder Zustellung durch das Gericht bei Unsicherheit erwägen.
  • Rechtsberatung: Kontaktieren Sie Mietervereine oder Anwälte bei Unklarheit.

Was tun bei Streit oder fehlender Zustellung?

Wenn der Zugang der E-Mail bestritten wird oder Fristen zu laufen beginnen, sammeln Sie Beweise und prüfen Sie formale Alternativen zur Zustellung. In vielen Fällen empfiehlt sich zunächst eine Aufforderung per Einschreiben oder die Klärung über das Bezirksgericht, das für viele wohnrechtliche Streitigkeiten zuständig ist[2]. Nutzen Sie JustizOnline, wenn Sie formelle Erklärungen oder gerichtliche Zustellungen benötigen[3].

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitigkeiten.

FAQ

Ist eine Kündigung per E-Mail rechtsgültig?
Das hängt vom Vertrag und gesetzlichen Vorgaben ab; ohne vereinbarte elektronische Kommunikation ist Schriftform oft sicherer.
Wie kann ich den Empfang einer E-Mail beweisen?
Speichern Sie Kopfzeilen, Empfangsbestätigungen, Screenshots und alle Anhänge; notieren Sie Datum und Uhrzeit.
Wann sollte ich gerichtlich vorgehen?
Wenn Zustellung oder Fristen strittig sind, konsultieren Sie zuerst Rechtsschutzstellen und erwägen Sie eine Klage beim Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Nachricht: Lesen und speichern Sie E-Mail, Header und Anhänge.
  2. Dokumentieren Sie alles: Erstellen Sie Screenshots und sichern Sie Bestätigungen.
  3. Vergleichen Sie Vertrag und Gesetz: Prüfen Sie, ob Schriftform nötig ist.
  4. Erwägen Sie Einschreiben: Wenn Zugang strittig ist, senden Sie eine Erklärung per Einschreiben.
  5. Kontaktieren Sie das Bezirksgericht oder JustizOnline, wenn Fristen laufen oder formelle Zustellung nötig ist.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline: Formulare und Zustellung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.