Kurzzeitmiete, Kaution & Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen bei Kurzzeitmieten vor Fragen zur Kaution, Fristen und zur Rückzahlung. Gerade bei befristeten Wohnungen ist wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten bestehen, wie Sie Schäden und Kommunikation dokumentieren und welche Fristen beim Zurückverlangen der Kaution gelten. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah, wann eine Kaution zulässig ist, welche Nachweise sinnvoll sind und welche Schritte bei Problemen mit dem Vermieter oder für notwendige Reparaturen ratsam sind. Er enthält konkrete Handlungsschritte, Hinweise zu Fristen sowie Verweise auf relevante Gesetzesstellen und gerichtliche Optionen in Österreich.

Kurzzeitmiete und Kaution: Grundlagen

Eine Kaution darf bei Mietverhältnissen grundsätzlich vereinbart werden; Details regelt oft das Mietrechtsgesetz (MRG) oder der allgemeine Bestandvertrag nach ABGB, je nach Wohnungsart und Vertragsform[1][2]. Wichtig sind schriftliche Vereinbarungen über Höhe, Zweck und Rückzahlungsbedingungen sowie klare Absprachen zu Schäden und Abzugsmöglichkeiten.

  • Höhe der Kaution: Vereinbarung schriftlich festhalten und Quittung verlangen.
  • Fristen: Setzen Sie eine angemessene Frist für Rückzahlung und fordern Sie die Kaution fristgerecht ein.
  • Beweissicherung: Fotos, Übergabeprotokoll und Schriftverkehr dokumentieren.
  • Reparaturen: Klären Sie, ob Schäden vom Vermieter oder aus der Kaution beglichen werden dürfen.
Bewahren Sie Fotos und alle Nachrichten zum Zustand der Wohnung sicher auf.

Was tun bei Streit oder einbehaltener Kaution

Wenn der Vermieter Teile der Kaution einbehält, sollten Sie zuerst schriftlich eine detaillierte Aufstellung und Begründung verlangen. Setzen Sie eine angemessene Zahlungsfrist und bieten Sie eine gütliche Klärung an. Reagieren Sie zeitnah auf Forderungen, um Rechte nicht zu verlieren.

  • Schriftliche Aufforderung: Fordern Sie die Rückzahlung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.
  • Belege beifügen: Fotos, Übergabeprotokoll und Zahlungsbelege zusammenstellen.
  • Gerichtliche Schritte: Bleibt die Rückzahlung aus, ist eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht möglich.
Antworten Sie auf rechtliche Schreiben umgehend, um Fristen nicht zu versäumen.

FAQ

Ist eine Kaution bei Kurzzeitmiete in Österreich erlaubt?
Ja, eine Kaution ist zulässig, sofern sie schriftlich vereinbart wurde. Gilt oft das Mietrechtsgesetz (MRG) oder ABGB für Bestandverträge, je nach Vertragsart.[1][2]
Wie schnell muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Es gibt keine einheitliche Frist im Zivilrecht; verlangen Sie eine Rückgabe innerhalb einer angemessenen Frist und setzen Sie schriftlich eine Nachfrist, bevor Sie rechtliche Schritte erwägen.
Kann der Vermieter einen Teil einbehalten?
Ja, wenn nachgewiesene Schäden oder offene Forderungen bestehen. Der Einbehalt muss konkret begründet und belegt werden.

Anleitung

  1. Schriftlich fordern: Senden Sie eine formelle Rückzahlungsaufforderung mit Frist.
  2. Beweise sammeln: Fotos, Protokolle und Zahlungsnachweise beilegen.
  3. Frist setzen: Geben Sie dem Vermieter eine klare Frist zur Rückzahlung.
  4. Gerichtliche Klärung: Reichen Sie bei Nichtzahlung Klage beim Bezirksgericht ein.
  5. JustizOnline nutzen: Bei Klage können Formulare und Einreichungen über JustizOnline erfolgen[3].
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in außergerichtlicher und gerichtlicher Klärung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS: Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
  3. [3] JustizOnline: Formulare und elektronische Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.