Mängelrüge für Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich können Sie eine Mängelrüge erheben, wenn die Wohnung nicht den vereinbarten oder gesetzlichen Standards entspricht. Diese Anleitung erklärt klar und praktisch, welche Rechte Sie haben, wie Sie Mängel dokumentieren und welche Fristen gelten. Sie lernen, wie Sie eine schriftliche Mängelrüge korrekt formulieren, welche Nachweise nützlich sind und wie Sie reagieren, wenn der Vermieter nicht handelt. Die Informationen berücksichtigen das Mietrechtsgesetz (MRG) und zeigen, wann ein Gang vor Gericht nötig wird.[1] Ich erkläre Beispiele, Fristen für Mängelbeseitigung und wie Sie Beweise sammeln. Wenn nötig verweise ich auf formale Schritte vor dem Bezirksgericht und JustizOnline-Formulare.[2]

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass ein Zustand der Wohnung den Vertrag oder gesetzliche Mindestanforderungen nicht erfüllt. Ziel ist, dem Vermieter Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben und Fristen festzulegen, bevor weitergehende rechtliche Schritte nötig werden.

Eine Mängelrüge schafft eine Voraussetzung für spätere Minderungs- oder Schadenersatzansprüche.

Wann Mängelrüge erheben?

  • Wenn essentielle Funktionen fehlen oder ausfallen, etwa Heizung, Warmwasser, Strom oder starke Schimmelbildung.
  • Wenn die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist und Sie Beweise wie Fotos oder Messprotokolle sammeln können.
  • Bei klaren Vertragsverletzungen durch den Vermieter, etwa ausbleibende Reparaturen trotz Aufforderung.
  • Wenn Sie Fristen setzen müssen, damit Ansprüche nicht verfallen oder um eine schnelle Mängelbeseitigung zu erreichen.
Dokumentation erhöht Ihre Verhandlungsposition erheblich.

Wie eine Mängelrüge schreiben und zustellen

Formulieren Sie die Rüge schriftlich, nennen Sie den konkreten Mangel, fordern Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung und kündigen Sie gegebenenfalls Folgehandlungen an (z. B. Mietminderung oder gerichtliche Schritte). Fügen Sie Beweisfotos, Datum und Ihre Kontaktdaten bei. Senden Sie die Rüge nachweisbar, z. B. per Einschreiben oder Zustellung durch Boten.

  • Beschreiben Sie den Mangel sachlich und präzise, inklusive Datum des Auftretens.
  • Fügen Sie Fotos, Zeugenangaben oder Messwerte bei, um den Anspruch zu stützen.
  • Setzen Sie eine klare Frist zur Beseitigung (üblich sind 14 Tage, je nach Mangel variabel).
  • Bewahren Sie einen Zustellnachweis auf und notieren Sie Telefonate und Termine.
Antworten Sie auf rechtliche Schreiben fristgerecht, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

FAQ

Welche Form muss eine Mängelrüge haben?
Die Rüge sollte schriftlich sein, den Mangel genau beschreiben, eine Frist nennen und Nachweise enthalten; mündliche Hinweise sind weniger wirksam.
Kann ich die Miete mindern?
Ja, bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen ist eine Mietminderung möglich, jedoch nur nach ordnungsgemäßer Mängelrüge und bei fortbestehendem Mangel.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenn der Vermieter nicht tätig wird, können Sie weitere Schritte erwägen: Einschaltung einer Schlichtungsstelle, Antrag beim Bezirksgericht oder Nutzung von JustizOnline-Formularen.[2]

Anleitung

  1. Schritt 1: Mängel dokumentieren mit Fotos, Datum und Zeugen.
  2. Schritt 2: Schriftliche Mängelrüge verfassen und eine angemessene Frist setzen.
  3. Schritt 3: Rüge nachweisbar zustellen und Frist abwarten.
  4. Schritt 4: Wenn keine Abhilfe erfolgt, rechtliche Schritte prüfen und ggf. Klage beim Bezirksgericht erwägen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - E‑Forms und Einreichungen
  3. [3] Justiz - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.