Mängelrüge für Mieter in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich wissen nicht genau, wie sie Mängel in der Wohnung richtig melden und welche Fristen gelten. Eine formelle Mängelrüge schützt Ihre Rechte im Mietvertrag und kann Reparaturen, Mietminderungen oder Nachbesserungen auslösen. In diesem Leitfaden erklären wir in einfachen Schritten, wie Sie Mängel dokumentieren, eine schriftliche Rüge formulieren und Fristen setzen. Außerdem erhalten Sie Hinweise zu Beweismitteln, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zum Vorgehen, wenn keine Reaktion erfolgt. Am Ende finden Sie häufige Fragen, eine praktische Anleitung zum Vorgehen und offizielle Behördenlinks für Österreich, damit Sie Ihre Ansprüche sicher und korrekt durchsetzen können. Die Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir zeigen auch, wie Sie Fristen berechnen und Belege sammeln.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist die formelle Mitteilung an den Vermieter, dass ein Mangel vorliegt und welche Abhilfe Sie erwarten. Sie dient dazu, Pflichten aus dem Mietvertrag und dem Mietrechtsgesetz (MRG) geltend zu machen [1]. Die Rüge sollte den Mangel klar beschreiben, Datum, Ort und gewünschte Frist enthalten.

Wann und wie melden?

  • Schriftlich rügen (zum Beispiel per Einschreiben) mit konkreter Beschreibung des Mangels.
  • Fristen setzen (z. B. innerhalb von 14 Tagen) und deutlich angeben, welche Abhilfe erwartet wird.
  • Fotos, Videos und Rechnungen sammeln als Beweismittel.
  • Empfang der Rüge dokumentieren (Quittung, Einschreiben, Bestätigung).
Reagieren Sie rechtzeitig auf Mängel, sonst können Rechte verloren gehen.

Rechte und mögliche Folgen

Als Mieter haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nachbesserung, Mietminderung oder Schadenersatz. Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Sie die Gemeindeaufsicht, Schlichtungsstellen oder das Bezirksgericht einschalten [2].

  • Mietminderung bei erheblicher Beeinträchtigung der Wohnqualität.
  • Selbstbehebung und Kostenvorstreckung nur nach rechtlicher Prüfung.
  • Klage beim Bezirksgericht, wenn außergerichtliche Schritte scheitern.

Was tun bei keiner Reaktion?

Wenn der Vermieter nicht reagiert, schicken Sie eine zweite Rüge mit Fristsetzung und kündigen Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte an. Dokumentieren Sie jede Kommunikation, denn das erleichtert Verfahren vor Gericht oder Schlichtungsstellen.

Bewahren Sie alle Nachrichten und Quittungen als Beweismittel auf.

Häufige Fragen

Kann ich die Miete kürzen, wenn der Vermieter nicht repariert?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich; Höhe und Beginn hängen vom Ausmaß des Mangels ab und sollten dokumentiert werden [1].
Muss die Mängelrüge immer schriftlich sein?
Schriftlichkeit ist dringend empfohlen, weil sie Beweisfunktion hat; bei mündlicher Meldung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung nachreichen.
Wie lange dauert ein gerichtliches Verfahren?
Das hängt vom Fall und Gericht ab; einfache Verfahren vor dem Bezirksgericht können Monate dauern, komplexe Fälle länger [2].

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie den Mangel mit Datum, Fotos und einer kurzen Beschreibung.
  2. Verfassen Sie eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung und senden Sie diese per Einschreiben.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und fordern Sie bei Bedarf Nachbesserung schriftlich ein.
  4. Reagiert der Vermieter nicht, prüfen Sie rechtliche Schritte und kontaktieren Sie gegebenenfalls das Bezirksgericht oder eine Schlichtungsstelle.

Wesentliche Punkte

  • Dokumentieren Sie Mängel sofort und umfassend.
  • Formulieren Sie die Rüge klar, schriftlich und mit Frist.
  • Nutzen Sie Behörden und Gerichte, wenn außergerichtliche Schritte scheitern.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
  2. [2] Gerichtsverfahren und Bezirksgerichte - Justiz
  3. [3] JustizOnline - Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.