Mängelrüge & Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich begegnen Sie gelegentlich Wohnungsproblemen wie Heizungsstörungen, Schimmel oder undichte Leitungen. Eine formelle Mängelrüge ist hier das wichtigste Werkzeug: Sie informiert den Vermieter, setzt Fristen und sichert Ihre Rechte, etwa Mietminderung oder Ersatzansprüche. In diesem Artikel erkläre ich Schritt für Schritt, wie Sie eine wirksame Mängelrüge verfassen, welche Fristen gelten, welche Beweise wichtig sind und wann Sie Behörden oder Gerichte einschalten sollten. Die Sprache ist einfach gehalten und richtet sich an nicht-juristische Leser. Am Ende finden Sie praktische Musterformulierungen, Hinweise zu Dokumentation und Links zu offiziellen österreichischen Quellen, damit Sie Ihre Anliegen sachlich und rechtssicher verfolgen können.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist eine formelle schriftliche Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass ein Zustand der Wohnung die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Sie nennt den konkreten Mangel, fordert Nachbesserung und sichert Fristen und Ansprüche nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)[1].

Eine schriftliche Mängelrüge schützt Ihre Rechte und erleichtert spätere Schritte.

Wann und wie rügen?

Richtiges Vorgehen erhöht die Aussicht auf schnelle Beseitigung. Beachten Sie: Fristen, klare Beschreibung und gute Dokumentation sind entscheidend.

  • Frist beachten: Vermieter innerhalb von 14 Tagen informieren (deadline).
  • Fotos und Dokumente beifügen: Datum, sichtbare Schäden und Funktionsstörungen (photo, document).
  • Schriftliche Rüge per Einschreiben oder E‑Mail senden und Empfang nachweisen (form).
  • Mietminderung prüfen (rent reduction): Bei erheblichen Beeinträchtigungen kann eine Reduktion gerechtfertigt sein.
  • Wenn der Vermieter nicht reagiert: Schlichtungsstelle kontaktieren oder Klage beim Bezirksgericht erwägen[2] (court).
Reagieren Sie zügig und halten Sie Fristen ein, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Das MRG regelt viele Pflichten des Vermieters, etwa Instandhaltungspflichten und die Voraussetzungen für Mietminderung[1]. Halten Sie Kopien aller Nachrichten und Belege bereit.

Häufige Fragen

Was muss eine Mängelrüge enthalten?
Ort und Beschreibung des Mangels, Datum, Bitte um Nachbesserung und eine angemessene Frist sowie die Bitte um Bestätigung des Eingangs.
Kann ich die Miete kürzen, bis der Mangel behoben ist?
Bei wesentlichen Beeinträchtigungen ist eine Mietminderung möglich; die Höhe hängt vom Einzelfall ab und sollte gut dokumentiert werden.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle, eine Mietervereinigung oder das zuständige Bezirksgericht für eine gerichtliche Klärung.

Anleitung: Mängelrüge verfassen

  1. Schritt 1: Mangel klar beschreiben und Datum nennen (form).
  2. Schritt 2: Beweise anfügen: Fotos, Protokoll und Zeugen genannt (photo, evidence).
  3. Schritt 3: Angemessene Nachbesserungsfrist setzen, z. B. 14 Tage (deadline).
  4. Schritt 4: Rüge per Einschreiben oder E‑Mail senden und Eingang bestätigen lassen (form).
  5. Schritt 5: Reagiert der Vermieter nicht, informieren Sie eine Schlichtungsstelle oder reichen Sie Klage ein (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bundesrecht: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Gerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.