Mängelrüge: Wer zahlt? Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stoßen Sie vielleicht auf feuchte Wände, defekte Heizung oder andere Mängel, die das Wohnen beeinträchtigen. In diesem Text erklären wir verständlich, wie Sie eine Mängelrüge richtig erheben, welche Kostenfrage dabei häufig aufkommt und welche Fristen und Pflichten für Mieter und Vermieter gelten. Sie erfahren, welche Beweise wichtig sind, wie Sie Form und Inhalt der Rüge gestalten sollten und welche offiziellen Stellen oder Gerichte zuständig werden können. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte nach dem MRG und verwandten Regelungen sicher wahrnehmen können. Wir zeigen außerdem, wann Kosten vom Vermieter getragen werden müssen, wann Mieter selbst kleine Reparaturen erledigen können und wie Sie eine Frist zur Behebung richtig setzen.

Was ist eine Mängelrüge?

Eine Mängelrüge ist die schriftliche oder nachweisbare Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass ein Mangel vorliegt und behoben werden muss. Rechtliche Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und zugehörigen Bestimmungen.[1]

Wer zahlt bei der Mängelbeseitigung?

Ob Sie als Mieter oder der Vermieter zahlen muss, hängt von Art und Schwere des Mangels ab. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten für erhebliche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränken. Kleinere Schönheitsreparaturen oder vereinbarte Kleinreparaturklauseln können Sache des Mieters sein. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen notwendiger Instandsetzung und bloßer Verschönerung.

  • Kosten vom Vermieter: bei wesentlichen Mängeln oder Gefährdung der Gebrauchstauglichkeit.
  • Fristen setzen: dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung nennen.
  • Beweise sammeln: Fotos, Datum, Zeugen und Lieferscheine archivieren.
  • Form der Rüge: schriftlich, eindeutig und nachweisbar (z. B. Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung).
Gute Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Praktische Hinweise zur Abwicklung

Vorab sollten Sie prüfen, ob die Miete gemindert werden kann, ob Sie vorübergehend selbst eine Sicherungslösung treffen müssen oder ob sofortige Maßnahmen erforderlich sind, etwa bei Gesundheitsgefahr. Kommunizieren Sie sachlich und dokumentieren Sie jede Kommunikation.

Anleitung

  1. Mangel dokumentieren: Fotos, Datum, Beschreibung und Zeugen notieren.
  2. Schriftliche Mängelrüge senden: formulieren Sie den Mangel klar und fordern Sie Behebung.
  3. Eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage) zur Behebung.
  4. Wenn nichts passiert: Beratung suchen und gegebenenfalls das Bezirksgericht einschalten.[2]

FAQ

Muss ich als Mieter Reparaturen bezahlen?
Nicht für notwendige Instandsetzungen; der Vermieter ist generell zur Beseitigung wesentlicher Mängel verpflichtet. Kleinreparaturen können vertraglich dem Mieter auferlegt sein.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Mangel nicht behoben wird?
Ja, eine Mietzinsminderung ist möglich, wenn die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt ist; die Höhe richtet sich nach dem Minderungsgrad.
Wie lange muss ich dem Vermieter Zeit zur Behebung geben?
Eine angemessene Frist hängt vom Mangel ab; oft sind 7–14 Tage praxisüblich, bei akuten Gefahren ist kurzfristiges Handeln erforderlich.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.