Mediation für Mieter in Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Was ist Schlichtung und Mediation?

Schlichtung und Mediation sind Verfahren, in denen eine neutrale Person Mieter und Vermieter moderiert, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sie sind oft schneller und günstiger als ein Gericht. Relevante Rechtsgrundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]

Schlichtung kann Zeit und Kosten sparen.

Wann ist Schlichtung sinnvoll?

Typische Fälle sind Streit um Mietzins, Reparaturen, Mietzinsminderung oder Kündigung. Schlichtung eignet sich, wenn beide Seiten eine pragmatische Lösung suchen und formelle Beweise vorhanden sind.

Vorbereitung: Was Sie mitbringen sollten

  • Kopie des Mietvertrags und allfälliger Zusatzvereinbarungen.
  • Rechnungen, Zahlungsbelege und Kontoauszüge zu Zahlungen oder Mietrückständen.
  • Dokumentation von Mängeln: Fotos, Datumsangaben und Meldungen an den Vermieter.
  • Notizen zu Gesprächen, E‑Mails oder Schriftverkehr mit Vermieter oder Hausverwaltung.
  • Terminvorschläge und Fristen, die für Sie relevant sind.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in der Schlichtung.

Wie läuft eine Schlichtung ab?

Die Schlichtung beginnt meist mit einem Antrag oder einer Anmeldung bei der Schlichtungsstelle. Offizielle Formulare sind über JustizOnline verfügbar.[2] Eine neutrale Person führt Gespräche, prüft Unterlagen und schlägt Lösungsmöglichkeiten vor. Wenn keine Einigung gelingt, bleibt der Gang zum Bezirksgericht eine Option.[3]

FAQ

Was kostet eine Schlichtung?
Oft ist die Schlichtung günstiger als ein Gerichtsverfahren; manche Stellen verlangen nur geringe Gebühren oder sind kostenlos.
Wie lange dauert eine Schlichtung?
Typischerweise Wochen bis wenige Monate, abhängig von Terminen und Vorbereitung.
Muss ich persönlich erscheinen?
Persönliche Teilnahme ist üblich, kann aber in manchen Fällen durch eine Vertretung ersetzt werden.

Anleitung

  1. Informieren Sie die Schlichtungsstelle und füllen Sie ggf. ein Antragsformular aus.
  2. Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungen, Fotos von Schäden.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und schlagen Sie eine Mediation vor.
  4. Bereiten Sie Termine vor und bringen Sie alle Unterlagen mit.
  5. Wenn keine Einigung erreicht wird, prüfen Sie gerichtliche Schritte am Bezirksgericht.

Wichtige Erkenntnisse

  • Schlichtung ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
  • Gute Unterlagen sind entscheidend für eine erfolgreiche Lösung.
  • Beachten Sie Fristen und reagieren Sie zeitnah auf Schreiben.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline: Formulare und Verfahren
  3. [3] justiz.gv.at: Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.