Miete bei Heizungsausfall: Rechte für Mieter in Österreich
Was tun bei Heizungsausfall?
Melden Sie den Schaden umgehend schriftlich oder per E‑Mail an den Vermieter und dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Raumtemperaturen. Verweisen Sie dabei auf Ihre Rechte aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) und dem allgemeinen Bestandvertragsrecht[1].
- Vermieter sofort schriftlich informieren und eine Frist setzen.
- Fotos, Temperaturmessungen und Zeugennotizen als Beweismittel sammeln.
- Prüfen, ob eine Mietminderung möglich ist und ab welchem Zeitpunkt sie greift.
- Wenn erforderlich: Handwerker- oder Notdienstkosten dokumentieren für mögliche Ersatzvornahme.
Fristen und Mietminderung
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene, schriftliche Frist zur Beseitigung des Mangels. Die Höhe einer Mietminderung hängt von der Umfangsbeeinträchtigung ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Unsicherheit kann eine Beratung oder gerichtliche Klärung nötig sein[1].
Wichtige Unterlagen
- Dokumentation: Fotos, E-Mails, Temperaturprotokolle und Reparaturrechnungen.
- Zeitleiste: Wann gemeldet wurde und welche Fristen verstrichen sind.
- Quittungen für Heizungsnotdienst oder Ersatzheizungen, falls nötig.
Wenn der Vermieter nicht reagiert
Reagiert der Vermieter nicht, können Sie eine Ersatzvornahme in Erwägung ziehen oder die Miete mindern; in schweren Fällen bleibt der Gang vor Gericht und die Einschaltung der Bezirksgerichte. Dokumentieren Sie alle Schritte und prüfen Sie vorab rechtliche Beratung.
- Ersatzvornahme: Mängelbehebung durch Dritte mit Belegen.
- Gerichtliche Schritte: Klage vor dem zuständigen Bezirksgericht bei Nichtbehebung.
- Beratung: Mietervereine oder Rechtsanwälte konsultieren, bevor Sie kostenpflichtig handeln.
Häufige Fragen
- Kann ich sofort die Miete kürzen?
- Eine Mietminderung ist möglich, wenn die Wohnqualität deutlich eingeschränkt ist; die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter in Verzug ist.
- Muss ich den Vermieter zuerst informieren?
- Ja, eine formgerechte Meldung vom Mieter an den Vermieter ist Voraussetzung, um Fristen zu setzen und Forderungen wie Mietminderung oder Ersatzvornahme durchzusetzen.
- Wer zahlt für Notdienstkosten?
- Notdienstkosten können unter Umständen vom Vermieter ersetzt werden, wenn die Ersatzvornahme gerechtfertigt war und die Kosten angemessen belegt sind.
Anleitung
- Schaden schriftlich melden und eine klare Frist zur Behebung setzen.
- Zeitpunkt und Fristen dokumentieren, Datum und Uhrzeit notieren.
- Fotos, Temperaturdaten und Zeugenangaben sammeln.
- Bei Bedarf Mietminderung berechnen oder Ersatzvornahme veranlassen.
- Wenn keine Einigung gelingt: Klage beim Bezirksgericht prüfen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Gesetze und Verordnungen (z. B. MRG)
- Justiz.gv.at: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und elektronische Einreichung