Mieter: Einsicht in Belege und Verträge Österreich
Welche Unterlagen können Mieter verlangen?
Als Mieter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in alle Abrechnungen und Verträge, die Ihre Mietverhältnisse betreffen. Dazu zählen Betriebskostenabrechnungen, Heiz- und Energiebelege, Wartungs- und Reparaturrechnungen sowie der vollständige Mietvertrag und Nachträge. Das relevante Recht steht im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
- Mietzahlungen und Quittungen (rent receipts): Alle Zahlungsbelege, einschließlich Kautionsnachweise.
- Betriebskostenabrechnungen und Belege (payments): Heizkosten- und Nebenkostenbelege zur Prüfung von Zuschlägen.
- Rechnungen für Reparaturen und Wartung (repair): Rechnungen, Angebote und Leistungsnachweise für Instandsetzungen.
- Vertragsdokumente und Nachträge (record): Der Hauptmietvertrag, Untermietvereinbarungen und alle schriftlichen Ergänzungen.
Wie fordern Sie Einsicht an?
Fordern Sie Einsicht möglichst schriftlich und nachweisbar an, per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben. Nennen Sie konkret, welche Dokumente Sie einsehen möchten, und setzen Sie eine klare Frist zur Übersendung oder Einsichtnahme. Bewahren Sie Kopien aller Anfragen und Antworten auf und erstellen Sie Kopien oder Fotos der übergebenen Belege.
Wenn Formulare oder gerichtliche Schritte nötig sind, nutzen Sie die offiziellen Formulare und Hinweise der Verwaltungs- und Justizportale.[2]
Wann können Sie weitere Schritte erwägen?
Antwortet der Vermieter nicht oder verweigert die Einsicht, können Sie Fristen setzen und gegebenenfalls das Bezirksgericht einschalten. Vor einem gerichtlichen Vorgehen ist es sinnvoll, Belege und die gesamte Schriftwechselakte zu ordnen und zu dokumentieren.
FAQ
- Welche Frist ist angemessen für die Einsendung von Belegen?
- Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 bis 30 Tagen, je nach Umfang der Unterlagen, und fordern Sie Rückmeldung innerhalb dieser Frist.
- Darf der Vermieter Kopien verlangen, bevor er Einsicht gewährt?
- Der Vermieter kann nicht pauschal die Herausgabe persönlicher Daten verlangen; Kopien zur Dokumentation sind aber üblich, wenn der Zweck ersichtlich ist.
- Was tun, wenn Einsicht verweigert wird?
- Dokumentieren Sie die Verweigerung schriftlich, setzen Sie eine Nachfrist und prüfen Sie die Einleitung eines Verfahrens beim Bezirksgericht.
Anleitung
- Schreiben Sie eine formelle Einsichtsanfrage (form) mit Datum, gewünschter Liste der Dokumente und einer Frist von 14–30 Tagen.
- Sichern Sie alle Antworten und scannen oder fotografieren Sie übergebene Belege (record) und ordnen Sie diese chronologisch.
- Setzen Sie eine klare Frist (deadline) und kündigen Sie an, welche weiteren Schritte Sie bei Ausbleiben der Antwort ergreifen.
- Wenn nötig, bereiten Sie die Akte für das Bezirksgericht vor und nutzen Sie offizielle Formulare (court) zur Einreichung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] JustizOnline - Formulare und Einreichungen
- [3] justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten