Untermiete in Österreich: Rechte und Zustimmung

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wann ist Untermiete erlaubt?

Untermiete ist grundsätzlich möglich, wenn der Mietvertrag oder das Mietrechtsgesetz (MRG) keine ausdrückliche verbietet und der Hauptmieter die Erlaubnis des Vermieters einholt. In vielen Fällen verlangt der Vertrag oder das Gesetz, dass die Zustimmung schriftlich erfolgen oder dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden.[1] Untermiete kann zeitlich befristet oder für einzelne Zimmer vereinbart werden; wichtig ist, dass die Nutzung nicht zu einer vertragswidrigen Veränderung der Wohnung führt.

Untermiete muss oft dem Zweck des Mietvertrags entsprechen.

Zustimmung des Vermieters

Bei der Anfrage an den Vermieter sollten Mieter klar und vollständig informieren. Eine schriftliche Bitte erhöht die Rechtssicherheit und dokumentiert den Vorgang.

  • Zeitraum der Untermiete (von/bis, genaue Daten)
  • Geplanter Untermietzins und Regelung zu Nebenkosten
  • Angaben zur Person des Untermieters und Nachweise (ID, Beschäftigungsstatus)
Formulieren Sie die Anfrage schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Verweigerungsgründe und Grenzen

Der Vermieter darf die Zustimmung verweigern, wenn gewichtige Gründe vorliegen: Überbelegung, Gefährdung der Mietsache, unzumutbare Belästigungen oder wenn die Untervermietung gegen zwingende Vorschriften verstößt. Eine generelle "Warum nicht?"-Ablehnung ohne Begründung ist oft angreifbar.

  • Sicherheitsrisiken oder gesetzliche Verbote
  • Gefahr der Überbelegung oder Änderung der Wohnnutzung
  • Unzumutbare Belästigung der Hausgemeinschaft
Wenn der Vermieter ungerechtfertigt ablehnt, dokumentieren Sie den Schriftverkehr und suchen Sie Rat.

Praktische Schritte für Mieter

Gehen Sie strukturiert vor, um Konflikte zu vermeiden: prüfen Sie den Vertrag, bereiten Sie eine vollständige Anfrage vor und sammeln Sie Unterlagen zur Untermiete. Falls notwendig, holen Sie frühzeitig rechtlichen Rat ein.

  • Fristen prüfen und rechtzeitig schriftlich anfragen
  • Schriftliche Anfrage mit allen relevanten Angaben versenden
  • Nachweise und Belege (Mietvertrag, Zahlungsnachweise, ID) bereitstellen
  • Bei Unsicherheit Beratungsstellen oder Rechtsanwältinnen kontaktieren
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen bei Meinungsverschiedenheiten.

FAQ

Darf ich ohne Erlaubnis untervermieten?
Ohne Zustimmung des Vermieters riskieren Sie eine Vertragsverletzung, die zu Abmahnung oder Kündigung führen kann.
Welche Form muss die Zustimmung haben?
Schriftlich ist empfehlenswert; der Mietvertrag kann ausdrücklich Formvorschriften vorsehen.
Wen kann ich bei Streitigkeiten kontaktieren?
Wenden Sie sich an Mieterschutzvereine, die Bezirksgerichte oder rechtlichen Beistand für eine Klärung.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln zur Untermiete
  2. Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage mit Zeitraum und Konditionen
  3. Sammeln Sie Nachweise wie ID, Beschäftigungsnachweis und Zahlungsbelege
  4. Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder eine Rechtsvertretung bei Ablehnung

Hilfe & Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.