Mieter: Wer zahlt Einsicht in Belege? Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, wer die Kosten übernimmt, wenn Einsicht in Belege, Abrechnungen oder Mietverträge verlangt wird. Diese Anleitung erklärt in verständlicher Sprache, welche Rechte Mieter haben, welche Unterlagen Vermieter zeigen müssen und wie Sie Beweise sicher dokumentieren. Sie erfahren Fristen, praktische Schritte zur Anforderung von Einsicht, mögliche Kostenpunkte und wie Sie reagieren, wenn Einsicht verweigert wird. Die Informationen stützen sich auf den Mietrechtsrahmen und gerichtliche Praxis in Österreich und eignen sich für Hauptmieter und Untermieter. Wenn möglich nennen wir konkrete Fristen und praktische Vorlagen, damit Sie gezielt handeln können.

Was bedeutet Einsicht in Belege und Verträge?

Einsicht bedeutet, dass Mieter nachvollziehen können, wie Nebenkosten, Betriebskosten oder Vertragsklauseln berechnet werden. Rechte können sich aus dem Mietrechtsgesetz (MRG) und allgemeinen Regeln des Bestandsvertrags ergeben, die im ABGB geregelt sind[1][2]. In vielen Fällen muss der Vermieter nachvollziehbare Belege vorlegen oder Kopien zugänglich machen, damit Abrechnungen geprüft werden können.

In den meisten Fällen dürfen Mieter relevante Abrechnungen einsehen.

Wann kann Mieter Einsicht verlangen?

Mieter können Einsicht verlangen, wenn Unklarheiten bei Betriebskosten, Abrechnungen oder vertraglichen Vereinbarungen bestehen. Typische Situationen sind Unstimmigkeiten in der Nebenkostenabrechnung, Forderungen wegen Nachzahlungen oder Fragen zu Vereinbarungen bei Untermiete.

  • Mietvertrag oder Kopie des unterschriebenen Vertrags
  • Nebenkostenabrechnung und zugrundeliegende Rechnungen
  • Zahlungsbelege für Miete und Betriebskosten
  • Schriftverkehr oder formelle Mitteilungen zur Abrechnung
Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Schreiben und Antworten auf.

Welche Kosten können anfallen?

Grundsätzlich müssen Mieter nicht für das bloße Vorlegen von Abrechnungen bezahlen. Kosten können entstehen, wenn Kopien in großem Umfang angefertigt werden oder eine außergewöhnliche Prüfungsleistung beauftragt wird. In solchen Fällen sollte der Vermieter die Kostenaufstellung transparent darlegen und gegebenenfalls begründen.

Schritte, wenn Einsicht verweigert wird

Wenn der Vermieter Einsicht verweigert oder nicht reagiert, sind folgende Schritte ratsam: Vereinbaren Sie eine schriftliche Anfrage mit Frist, dokumentieren Sie die Kommunikation und suchen Sie Beratung bei Mietervereinigungen oder rechtlicher Vertretung. Wenn nötig, können gerichtliche Schritte geprüft werden.

FAQ

Kann der Vermieter Kopierkosten verlangen?
Ja, in begründeten Fällen darf der Vermieter eine angemessene Vergütung für umfangreiche Kopien verlangen, die Höhe muss jedoch transparent sein.
Hat der Untermieter dieselben Einsichtsrechte wie der Hauptmieter?
Untermieter haben Rechte, soweit sie Vertragspartei sind oder es um Kosten geht, die sie direkt betreffen; im Zweifelsfall ist eine rechtliche Klärung sinnvoll.
Wie schnell muss Vermieter reagieren?
Es gibt keine einheitliche Frist im Gesetz, aber eine zeitnahe, angemessene Reaktion wird erwartet; setzen Sie eine schriftliche Frist und dokumentieren Sie alles.

Anleitung

  1. Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage mit klarem Verweis auf die gewünschten Unterlagen und setzen Sie eine angemessene Frist.
  2. Senden Sie die Anfrage per Einschreiben oder E‑Mail und bewahren Sie Belege über Versand und Empfang auf.
  3. Wenn keine Reaktion erfolgt, dokumentieren Sie Fristversäumnisse und kontaktieren Sie eine Mieterberatung.
  4. Prüfen Sie bei Verweigerung die Möglichkeit eines gerichtlichen Anspruchs am Bezirksgericht.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Mieter haben das Recht, Abrechnungen und Belege nachzuvollziehen.
  • Setzen Sie klare Fristen und dokumentieren Sie Kommunikation schriftlich.
  • Suchen Sie rechtliche Beratung, wenn Einsicht verweigert wird.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) §§ 1090–1121
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.