Mieter: Einsicht in Belege & Mietverträge in Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich haben Sie das Recht, Einsicht in bestimmte Belege und Mietvertragsunterlagen zu verlangen. Dieser Leitfaden erklärt in einfachen Worten, welche Dokumente Sie anfordern können, wie Sie Belege sicher dokumentieren und welche Fristen und formalen Schritte zu beachten sind. Ich zeige Ihnen praxisnahe Schritte für die Kommunikation mit der Vermieterin oder dem Vermieter, wie Sie fehlende Nachweise nachfordern und wann juristische Hilfe sinnvoll ist. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Beweise sammeln, Termine einhalten und welche Behörden oder Gerichte bei Streit helfen können. Ziel ist, Ihnen als Mieter konkrete Handlungsoptionen zu geben, damit Sie Ihre Rechte in Österreich effektiv und sicher vertreten.

Einsichtsrechte: Welche Unterlagen?

  • Mietzahlungen und Quittungen (Belege über gezahlten Mietzins).
  • Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen mit Belegen.
  • Der Mietvertrag und Zusatzvereinbarungen.
  • Übergabeprotokolle bei Ein- oder Auszug.
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen.
Mieter haben oft Anspruch auf Kopien wichtiger Mietunterlagen.

Wie Sie Einsicht verlangen

Fordern Sie Einsicht schriftlich an und beschreiben Sie genau, welche Belege oder Vertragsseiten Sie sehen möchten. Nennen Sie einen konkreten Zeitraum und geben Sie eine Kontaktadresse für die Übersendung an.

  • Schriftlich anfordern: Per Brief, E-Mail oder eingeschriebenem Brief.
  • Frist setzen: Bitten Sie um Antwort oder Übersendung innerhalb von 14 Tagen, wenn möglich.
  • Kopien oder Fotos machen: Fertigen Sie eigene Kopien an und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
  • Zustellung dokumentieren: Bewahren Sie Sende- und Empfangsbestätigungen auf.
Senden Sie Anfragen schriftlich und nachweisbar, etwa per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung.

Wenn der Vermieter nicht mitspielt

Bleibt die Antwort aus oder verweigert der Vermieter die Einsicht, mahnen Sie schriftlich nach und halten Sie alle Versuche der Kommunikation fest. In vielen Fällen hilft ein Hinweis auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, um Einsicht zu erlangen.[1]

  • Erinnerung senden und Frist setzen.
  • Wenn nötig: Klage oder Antrag beim Bezirksgericht prüfen.
  • Rechtsberatung kontaktieren, etwa eine Mietervereinigung oder Anwältin/einen Anwalt.
Reagieren Sie schnell auf formelle Schreiben, sonst können Rechte verfallen.

Bei gerichtlichen Schritten ist das Bezirksgericht zuständig; die Verfahrenswege und Fristen sind zu beachten.[2]

FAQ

Welche Dokumente kann ich als Mieter einsehen?
Sie können in der Regel Mietvertrag, Betriebskostenabrechnungen, Belege zu Zahlungen, Übergabeprotokolle und Rechnungen für Reparaturen einsehen.
Muss der Vermieter Kopien bereitstellen?
Oft ja: Vermieterinnen und Vermieter müssen relevante Unterlagen zugänglich machen; für Kopien können Kosten anfallen, die angemessen sein sollten.
Wie lange habe ich Zeit auf eine Antwort?
Es gibt keine einheitliche Frist, sinnvoll ist jedoch eine Frist von 14 Tagen; bei gerichtlichen Verfahren gelten gesetzliche Fristen.

Anleitung

  1. Schriftlich Einsicht anfordern und genau benennen, welche Unterlagen Sie wünschen.
  2. Belege kopieren oder fotografieren und Datum sowie Absender/Empfänger notieren.
  3. Fristen setzen und Nachweis der Zustellung aufbewahren.
  4. Wenn nötig: Rechtliche Schritte prüfen und ggf. Klage beim Bezirksgericht vorbereiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS — Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at — Gerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.