Mieter-Einspruch: Vergleichsmiete in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann die Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete entscheidend für deine monatlichen Kosten sein. Wenn du meinst, die angesetzte Vergleichsmiete ist zu hoch oder falsch berechnet, kannst du Einspruch oder eine Beschwerde einlegen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, wann ein Einspruch sinnvoll ist, welche Belege helfen, welche Fristen gelten und wie das Bezirksgericht den Fall prüft[2]. Du brauchst keine juristische Ausbildung: wir zeigen Schritt für Schritt, welche Unterlagen sinnvoll sind, wie du deine Forderung formulierst und welche Behörden oder Gerichte relevant sind. Am Ende findest du eine kurze Anleitung, FAQ und Links zu offiziellen Quellen in Österreich.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Wert, der aus vergleichbaren Wohnungen in derselben Gegend abgeleitet wird. Sie dient als Maßstab für zulässige Mieten in vielen Mietrechtsfragen und ist im Mietrechtsgesetz geregelt[1]. Achtung: Vergleichswerte müssen tatsächlich vergleichbar sein (Lage, Größe, Ausstattung).

Belege stets sorgfältig aufbewahren.

Warum Einspruch einlegen?

Ein Einspruch lohnt sich, wenn die festgesetzte Vergleichsmiete deutlich zu hoch oder mit falschen Vergleichswohnungen begründet wurde. Mit einem formellen Einspruch kannst du fehlerhafte Berechnungen anfechten und den Vermieter oder das Gericht zur Prüfung zwingen.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

  • Wenn die neue Miete (rent) deutlich über vergleichbaren Wohnungen liegt.
  • Wenn Vergleichsobjekte nicht vergleichbar sind und Belege (evidence) fehlen.
  • Wenn formale Fehler vorliegen, etwa unvollständige oder nicht zugestellte Unterlagen (form).
Reagiere fristgerecht auf Zustellungen, sonst verlierst du Rechte.

Wie du Einspruch einlegst

  1. Sammle alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos und Vergleichsangebote (file/evidence).
  2. Formuliere den Einspruch schriftlich, nenne konkrete Gründe und füge Belege bei (file).
  3. Übermittle den Einspruch dem Vermieter per Einschreiben oder reiche ihn beim Bezirksgericht ein, falls eine gerichtliche Prüfung nötig ist (file/submit).
  4. Bereite dich auf eine allfällige Verhandlung vor und bringe alle Dokumente mit (court).

Welche Belege helfen?

  • Mietvertrag und Nachträge (evidence).
  • Quittungen und Kontoauszüge über Mietzahlungen (evidence).
  • Fotos des Zustands, Energieausweis, Vergleichsangebote oder Inserate (evidence/photo).

FAQ

Kann ich gegen eine Vergleichsmiete Einspruch erheben?
Ja. Als Mieter kannst du Einspruch einlegen, wenn die Vergleichsmiete fehlerhaft oder unverhältnismäßig erscheint. Reiche hierzu Belege beim Vermieter oder, falls nötig, beim Gericht ein.
Welche Fristen gelten?
Es gibt keine einheitliche Frist für jede Einwendung; bei gerichtlichen Zustellungen sind jedoch kurze Fristen möglich. Kläre die genaue Frist beim zuständigen Bezirksgericht[2].
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten variieren: Gerichtskosten und mögliche Anwaltskosten sind möglich. In manchen Fällen trägt die unterlegene Partei Kosten, das Gericht entscheidet im Einzelfall.

Anleitung

  1. Sammle Dokumente und sortiere sie chronologisch (file).
  2. Schreibe einen klaren Einspruchstext mit Datum und Unterschrift (file).
  3. Sende den Einspruch per eingeschriebenem Brief oder reiche ihn beim Bezirksgericht ein (file/submit).
  4. Bereite dich auf die Verhandlung vor und bringe Originale der Belege mit (court).

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) auf RIS
  2. [2] Bezirksgerichte und gerichtliche Informationen - Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.