Mieter kündigen richtig: Fristen in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wie man richtig selbst kündigt: welche Fristen gelten, welche Formvorgaben zu beachten sind und welche Rechte Sie bei einer Rückgabe oder bei Mängeln haben. Dieser Ratgeber erklärt leicht verständlich, welche Kündigungsfristen nach MRG[1] und Vertragsrecht üblich sind, wie die Kündigung formell zugestellt werden sollte und welche Schritte Sie unternehmen können, wenn der Vermieter Forderungen stellt oder Reparaturen ausstehen. Die Informationen richten sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und geben praktische Hinweise zu Beweissicherung, Kommunikation und Ansprechpartnern in Österreich. Sie erfahren auch, wie Kündigungsfristen bei Haupt- oder Untermietverhältnissen variieren können, welche Fristen für ordentliche und außerordentliche Kündigungen gelten und wie Sie bei Unsicherheiten rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen können.

Was bedeutet selbst kündigen?

"Selbst kündigen" bedeutet, dass der Mieter das Mietverhältnis eigenständig beendet. Dabei unterscheiden sich ordentliche Kündigungen mit Einhaltung einer Frist von außerordentlichen, fristlosen Kündigungen bei schweren Mängeln oder Vertragsverletzungen. Bei Unsicherheit sollten Sie den Mietvertrag prüfen und sich Notizen zu vereinbarten Fristen und Sonderregelungen machen.

In den meisten Fällen schützt das MRG Mieter vor unzulässigen Kündigungen.

Wichtige Kündigungsfristen

  • Frist für unbefristete Mietverträge: in der Regel drei Monate, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
  • Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Dauer.
  • Außerordentliche Kündigungen können fristlos möglich sein, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen.
Notieren Sie das Datum der Zustellung Ihrer Kündigung sofort.

Form und Zustellung

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und klar die Kündigungsfrist und das Beendigungsdatum nennen. Empfohlen sind Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Bei unsicherer Zustellung kann der Versand per Zustellungsauftrag über das Gericht notwendig werden.

  • Schriftliche Kündigung: Unterschrift des Mieters und vollständige Adresse angeben.
  • Zustellung: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
  • Fristen beachten: Datum der Zustellung entscheidet oft über Fristbeginn.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitigkeiten.

Rechte bei Mängeln und Rückgabe

Bei Mängeln haben Mieter Anspruch auf Beseitigung oder Mietzinsminderung, bis der Zustand behoben ist. Vor der Rückgabe sollten Sie Mängel schriftlich dokumentieren, Fotos machen und gegebenenfalls Fristen zur Mangelbehebung setzen. Bei der Wohnungsübergabe empfiehlt sich ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Unterschriften beider Parteien.

  • Mängel melden: Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter mit Frist zur Beseitigung.
  • Beweissicherung: Fotos, E-Mails und Zeugenaussagen sammeln.
  • Rückgabeprotokoll: Zustand, Schlüsselübergabe und Zählerstände festhalten.
Antworten Sie rechtzeitig auf rechtliche Schreiben, um Rechte nicht zu verlieren.

FAQ

Welche Kündigungsfrist gilt für unbefristete Mietverträge?
Für viele unbefristete Mietverträge beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, sofern nicht anders vereinbart; prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf abweichende Regeln.
Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, die schriftliche Form wird empfohlen und ist in vielen Fällen erforderlich, um Nachweis über Inhalt und Datum der Kündigung zu haben.
Wie erhalte ich meine Kaution zurück?
Nach der Rückgabe muss der Vermieter offene Forderungen abziehen und die verbleibende Kaution samt Abrechnung zurückzahlen; bei Streit ist gegebenenfalls das Bezirksgericht zuständig.[2]

Anleitung

  1. Schriftliche Kündigung vorbereiten: Datum, Adresse, Kündigungsdatum und Unterschrift angeben.
  2. Fristen prüfen: Mietvertrag und gesetzliche Fristen kontrollieren.
  3. Zustellung sicherstellen: Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung wählen.
  4. Beweise sichern: Fotos, Mängelanzeigen und Schriftverkehr sammeln.
  5. Kommunikation protokollieren: Gespräche und Termine schriftlich festhalten.
  6. Bei Streit: Informationen zum Verfahren sammeln und gegebenenfalls Beschwerde bei Gericht einreichen oder JustizOnline nutzen.[3]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichte und Informationen
  3. [3] JustizOnline - Formulare und elektronische Zustellung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.