Mieter: Musterbrief bei Lärm in Österreich
Was tun bei Lärmstörung?
Beginnen Sie sachlich: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung. Legen Sie Zeugen, Fotos oder Audioaufnahmen sowie Protokolle mit Uhrzeiten an, damit Sie Beweise haben, falls es später zu einem Rechtsverfahren kommt[1].
Erste Schritte
- Datum und Uhrzeit jeder Störung notieren und Beweise sammeln.
- Freundlich den Verursacher informieren oder die Hausverwaltung kontaktieren.
- Wenn am Gespräch nichts ändert: Musterbrief an Verursacher oder Verwaltung senden.
- Im Brief klare Frist angeben, bis wann Abhilfe zu schaffen ist.
Musterbrief: Aufbau und Formulierungen
Ein Musterbrief sollte kurz, sachlich und konkret sein: Beschreiben Sie die Störung, nennen Sie Datum und Uhrzeiten, verweisen Sie auf gesammelte Beweise und setzen Sie eine Frist zur Abhilfe. Fordern Sie schriftliche Bestätigung der Empfängerin oder des Empfängers und kündigen Sie an, dass Sie bei Fortdauer weitere Schritte prüfen.
Musterbriefvorlage
Betreff: Beschwerde wegen wiederholter Lärmstörung und Aufforderung zur Abhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem [Datum] kommt es wiederholt zu Lärmstörungen aus der Wohnung [Nummer/Adresse]. Konkret handelt es sich um [Beschreibung, Uhrzeiten, Dauer]. Ich habe dies am [Daten] dokumentiert und füge eine Liste der Vorfälle bei. Bitte veranlassen Sie innerhalb von [z. B. 14 Tagen] die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung der Störungen und bestätigen Sie mir dies schriftlich.
Falls die Störung nicht abgestellt wird, werde ich weitere Schritte prüfen, die bis zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen reichen können[2].
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Häufige Fragen
- Welche Rechte habe ich als Mieter gegen Lärm?
- Sie haben Anspruch auf vertragsgemäße Nutzung und Ruhe; anhaltende Störungen können eine Pflicht des Vermieters zur Abhilfe auslösen[1].
- Wie lange muss ich dem Nachbarn Zeit geben?
- Eine angemessene Frist ist fallabhängig; häufig werden 7–14 Tage genannt, damit sich der Nachbar organisieren kann.
- Was, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?
- Dokumentieren Sie das Ausbleiben der Reaktion und prüfen Sie gerichtliche Schritte oder Schlichtungsverfahren beim Bezirksgericht[2].
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Protokolle, Fotos und ggf. Audioaufnahmen.
- Formulieren Sie einen klaren Musterbrief mit Fristsetzung und senden Sie diesen an Verursacher und Verwaltung.
- Warten Sie die gesetzte Frist ab und protokollieren Sie weitere Vorfälle.
- Wenn keine Abhilfe erfolgt: Reichen Sie Unterlagen beim Bezirksgericht oder einer Schlichtungsstelle ein[2].
- Nutzen Sie offizielle Formulare für gerichtliche Schritte oder Anzeigen, z. B. über JustizOnline[3].
Wesentliche Erkenntnisse
- Dokumentation ist die wichtigste Grundlage für jede Beschwerde.
- Ein klarer, fristsetzender Musterbrief schafft oft schnelle Lösungen.
- Bei ausbleibender Abhilfe sind gerichtliche Schritte möglich.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline - Elektronische Formulare