Mieter Musterbrief: Rückforderungen in Österreich
Was tun bei Rückforderungen?
Schnelles, strukturiertes Vorgehen reduziert das Risiko von Fehlzahlungen. Prüfen Sie die Forderung schriftlich und verlangen Sie eine detaillierte Begründung mit Kostenaufstellung. Fordern Sie Fristen schriftlich an und notieren Sie alle Termine.
- Prüfen Sie Fristen und reagieren Sie innerhalb angegebenener Zeiträume.
- Sammeln Sie Belege: Fotos, Übergabeprotokolle, Rechnungen und Schriftverkehr.
- Schicken Sie einen höflichen Musterbrief mit Gegenforderung oder Zahlungswiderspruch.
- Suchen Sie rechtliche Beratung oder eine Mietervertretung, wenn Unklarheiten bestehen.
Musterbrief: Aufbau
Ein kurzer, sachlicher Brief genügt oft: Datum, Betreff, eigene Darstellung, Belege als Anlage, Fristsetzung und Bitte um schriftliche Bestätigung. Formulieren Sie klar, ob Sie zahlen, widersprechen oder Teilbeträge anbieten.
Wenn außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, sind Bezirksgerichte zuständig für wohnrechtliche Streitfälle[2], in der Regel als erster Schritt vor einem höheren Verfahren.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter nach Auszug weitere Kosten verlangen?
- Ja, sofern Schäden bestehen oder offene Forderungen vorliegen; der Vermieter muss dies nachweisen und Kosten belegen.
- Welche Frist habe ich, um zu reagieren?
- Reagieren Sie schnell: Setzen Sie in Ihrem Antwortschreiben eine angemessene Frist und verlangen Sie genaue Aufstellung der Forderungen.
- Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
- Dokumentieren Sie alles und ziehen Sie eine Beratung hinzu; oft hilft eine letzte formelle Frist vor gerichtlichen Schritten.
Anleitung
- Formulieren Sie einen präzisen Musterbrief mit Datum, Betreff und kurzer Darstellung des Sachverhalts.
- Legen Sie Kopien von Belegen bei: Übergabeprotokoll, Fotos und Rechnungen.
- Setzen Sie eine klare Frist zur Antwort und nennen Sie mögliche nächste Schritte.
- Wenn keine Einigung gelingt, holen Sie Rechtshilfe oder eine Mieterberatung ein und prüfen Sie gerichtliche Optionen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS – Rechtsinformationssystem
- Justiz.gv.at – Gerichtliche Informationen
- JustizOnline – Formulare und E‑Services