Zahlungsplan-Muster für Mieter in Österreich

Vorlagen & Musterbriefe 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann ein offener Mietrückstand schnell zu einer Räumungsandrohung führen. Ein klar formulierter Zahlungsplan-Musterbrief gibt Ihnen eine faire Möglichkeit, Rückstände zu begleichen und Zeit für Gespräche mit dem Vermieter zu gewinnen. In diesem Text erfahren Sie, welche Informationen im Brief stehen sollten, wie Sie Fristen vorschlagen, welche Belege und Nachweise hilfreich sind und welche rechtlichen Grundlagen Sie kennen sollten. Die Anleitung richtet sich an Mieter ohne juristischen Hintergrund und erklärt Schritt für Schritt, wie Sie einen Zahlungsplan vorschlagen, auf welche Reaktionen Sie achten sollten und wann es sinnvoll ist, rechtliche Hilfe oder gerichtliche Optionen zu prüfen. Konkrete Mustersätze und ein Download-Beispiel finden Sie weiter unten.

Was gehört in den Zahlungsplan?

Ein guter Zahlungsplan erklärt klar, wie viel Sie wann zahlen können, begründet die Situation kurz und bietet Belege zur Zahlungsfähigkeit an. Nennen Sie die genaue Mietperiode, offene Beträge und einen realistischen Tilgungsplan. Nennen Sie auch, ob Sie künftig die laufende Miete pünktlich weiterzahlen werden und wie Sie eventuelle Teilzahlungen leisten möchten. Erwähnen Sie relevante gesetzliche Grundlagen als Kontext[1].

  • Kontoauszüge und Überweisungsbelege als Nachweis
  • Schriftliche Aufstellung offener Beträge mit Zeiträumen
  • Konkreter Tilgungsbetrag pro Periode (z. B. Monatsraten)
  • Vorschlag für Fristen und Fälligkeitstermine
Bewahren Sie Kopien aller Belege auf und notieren Sie Gespräche mit Datum und Uhrzeit.

Mustersatz & Aufbau des Briefes

Der Brief sollte knapp, höflich und sachlich sein. Verwenden Sie eine klare Betreffzeile, nennen Sie den offenen Betrag, schlagen Sie einen Zahlungsplan vor und bitten Sie um schriftliche Bestätigung des Vermieters. Ein Beispielaufbau hilft Vermietern, schneller zuzustimmen.

  • Betreffzeile: "Vorschlag Zahlungsplan wegen Mietrückstand"
  • Kurze Erklärung der Ursache (z. B. unerwartete Ausgaben)
  • Konkreter Vorschlag: Betrag und Raten sowie Startdatum
  • Frist zur Annahme des Vorschlags
  • Kontaktinformationen für Rückfragen
Formulieren Sie klare Fristen und vermeiden Sie unbestimmte Formulierungen, um Missverständnisse zu verhindern.

Häufige Fragen

Kann ein Zahlungsplan eine Räumung verhindern?
Ja, wenn der Vermieter dem Zahlungsplan zustimmt und die vereinbarten Raten eingehalten werden, reduziert das die Wahrscheinlichkeit einer Räumung. Ohne Zustimmung bleibt das Risiko bestehen.
Was passiert, wenn der Vermieter nicht zustimmt?
Bleibt eine Einigung aus, kann der Vermieter eine gerichtliche Aufkündigung anstreben; in diesem Fall sollten Sie Belege und Schriftwechsel bereithalten und rechtliche Beratung prüfen.
Muss ich einen Anwalt beauftragen?
Bei einfachen Vereinbarungen ist ein Anwalt nicht zwingend notwendig, aber bei drohender Räumung oder komplexen Fällen kann rechtliche Hilfe sinnvoll sein.

Anleitung

  1. Sammeln Sie Belege: Kontoauszüge, Lohnnachweise und frühere Zahlungsbelege.
  2. Berechnen Sie einen realistischen Tilgungsplan mit konkreten Raten und Startdatum.
  3. Formulieren Sie den Brief mit Betreff, kurzer Begründung, vorgeschlagenen Raten und Frist zur Zustimmung.
  4. Versenden Sie den Brief per Einschreiben oder dokumentierter Zustellung und bestätigen Sie telefonische Absprachen schriftlich.
  5. Wenn keine Einigung möglich ist, informieren Sie das zuständige Bezirksgericht über Ihre Situation und prüfen Sie rechtliche Optionen.
Eine klare, dokumentierte Kommunikation erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS — Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline — Elektronische Formulare
  3. [3] Justiz.gv.at — Informationen zu Gerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.