Mieter: Wer zahlt Mediation in Österreich

Schlichtung & Streitbeilegung (inkl. Mietzinsminderung) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor der Frage, wer die Kosten für eine Mediation oder die Schlichtung durch externe Stellen trägt. Diese Übersicht erklärt in klarer Sprache, welche Parteien typischerweise zahlen, wie Kosten zwischen Mieter und Vermieter geteilt werden können und welche Rolle das Mietrechtsgesetz sowie regionale Schlichtungsstellen spielen[1]. Sie bekommen praktische Hinweise zum Ablauf, zu Fristen und zu notwendigen Unterlagen sowie Tipps, wie Sie Belege sammeln und eine Vereinbarung dokumentieren. Wenn Sie ein formelles Verfahren bevorzugen, finden Sie Hinweise zu gerichtlich relevanten Formen und Einreichungen über JustizOnline[2]. Lesen Sie weiter für Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Antworten auf häufige Fragen.

Wer zahlt die Kosten?

  • Oft trägt der Vermieter die Rechnung, wenn er die Mediation initiiert.
  • Mieter zahlen normalerweise ihre eigenen Kosten, können jedoch einer anteiligen Übernahme zustimmen.
  • Bei vielen Schlichtungsstellen sind die Gebühren geringer oder gestaffelt, sodass nur geringe Eigenanteile anfallen.
  • Sollte die Mediation scheitern, können zusätzliche Gerichts- oder Verfahrenskosten folgen.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Verhandlungen.

Ablauf und Kostenverteilung

Der typische Ablauf beginnt mit einer Anfrage an die Schlichtungsstelle, gefolgt von Sammlung relevanter Unterlagen und einer Klärung, wie die Kosten getragen werden. Schriftliche Vereinbarungen über Zahlungen vermeiden spätere Streitigkeiten.

  1. Kontakt zur Schlichtungsstelle aufnehmen und Termin vereinbaren.
  2. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Schriftverkehr, Fotos und Rechnungen.
  3. Kosten klären: Wer zahlt vorab, wie wird geteilt und welche Zahlungsmodalitäten gelten.
  4. Mediation durchführen: Beide Parteien schildern ihre Positionen, Mediator moderiert das Gespräch.
  5. Ergebnis schriftlich fixieren oder, falls nötig, gerichtliche Schritte prüfen.
Reagieren Sie fristgerecht auf rechtliche Schreiben, sonst können Rechte verloren gehen.

FAQ

Wer zahlt die Kosten bei Mediation oder Schlichtung?
Oft trägt die Partei, die die Mediation initiiert; die endgültige Kostenverteilung kann jedoch gemeinsam vereinbart werden.
Können Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden?
Ja. Viele Parteien einigen sich auf eine anteilige Übernahme oder auf eine Staffelung, die vor dem Termin klar schriftlich festgehalten werden sollte.
Was passiert, wenn eine Partei nicht zahlt?
Ein Mediations- oder Schlichtungsergebnis ist eine zivilrechtliche Vereinbarung; bei Nichtzahlung kann die andere Partei die Zahlung gerichtlich geltend machen.

Anleitung

  1. Rufen Sie die zuständige Schlichtungsstelle an oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege.
  3. Reichen Sie erforderliche Formulare ein und klären Sie Formalitäten, gegebenenfalls über JustizOnline[2].
  4. Klärung der Kostenverteilung vor dem Mediationstermin und schriftliche Vereinbarung treffen.
  5. Wenn eine Einigung erzielt wird: schriftliche Vereinbarung erstellen; wenn nicht: gerichtliche Optionen prüfen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem
  2. [2] JustizOnline - Elektronische Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.