Mieterrechte bei Heizung/Warmwasser-Stoerung in Oesterreich
Was tun bei Heizung/Warmwasser-Ausfall?
Wenn Heizung oder Warmwasser ausfallen, hat der Vermieter grundsätzlich die Pflicht zur Instandsetzung; das ergibt sich aus den Regelungen zum Mietvertrag und der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Prüfen Sie, ob es sich um einen dringenden Gefahrenfall oder um einen regulären Mangel handelt und informieren Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich. Verweisen Sie gegebenenfalls auf das Mietrechtsgesetz (MRG) und dokumentieren Sie den Mangel genau.[1]
- Frist setzen: Mangel schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Behebung nennen.
- Beweise sammeln: Fotos, Messwerte, Temperaturprotokolle und Zeugen notieren.
- Kontakt: Vermieter oder Hausverwaltung anrufen und die Meldung per E-Mail oder Brief bestätigen.
- Dringende Reparatur: Bei Gefahr oder Frostgefahr sofort handeln und Reparaturkosten dokumentiert geltend machen.
In vielen Fällen ist eine Mietminderung möglich, wenn die Wohnqualität erheblich eingeschränkt ist. Die Höhe und der Beginn einer Mietminderung hängen vom Ausmaß des Mangels ab; halten Sie Fristen ein und dokumentieren Sie Zustand und Dauer. Können Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, ist die Durchsetzung von Ersatzansprüchen oder die Einleitung gerichtlicher Schritte möglich. Zuständig sind in der Regel die Bezirksgerichte; Verfahren und Fristen sollten Sie beachten.[2]
FAQ
- Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung ausfällt?
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich. Wenn die Gebrauchstauglichkeit erheblich eingeschränkt ist, dokumentieren Sie den Mangel, setzen Sie eine Frist und informieren Sie den Vermieter schriftlich. [1]
- Wie melde ich einen Mangel richtig?
- Melden Sie den Mangel schriftlich mit genauer Beschreibung, Datum und Frist zur Behebung; bewahren Sie Kopien und Empfangsbestätigungen auf.
- Was tun bei dringendem Ausfall außerhalb der Geschäftszeiten?
- Bei Gefahr (z. B. Frost) veranlassen Sie kurzfristig eine fachgerechte Sicherung; informieren Sie danach den Vermieter und legen Sie Rechnungen und Belege vor.
Anleitung
- Schritt 1: Mangel vollständig beschreiben mit Ort, Beginn und Auswirkungen.
- Schritt 2: Schriftliche Mängelanzeige senden und eine klare Frist setzen.
- Schritt 3: Beweise sammeln: Fotos, Messungen und Zeugen notieren.
- Schritt 4: Vermieter kontaktieren und Empfang der Anzeige bestätigen lassen.
- Schritt 5: Falls keine Behebung erfolgt, Mietminderung prüfen oder rechtliche Schritte einleiten.
Kernaussagen
- Dokumentieren Sie den Mangel sofort und vollständig.
- Setzen Sie eine schriftliche Frist zur Behebung.
- Kommunizieren Sie immer schriftlich und bewahren Sie Nachweise auf.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Gesetzestexte und Informationen
- Justiz: Verfahren und Gerichtsinformationen
- JustizOnline: Formulare und Einreichungen