Mieterrechte bei Leckage und Schimmel in Österreich
Mieter in Österreich stehen oft vor der Frage, wer bei Leckage oder Schimmel zuständig ist und welche Rechte sich daraus ergeben. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, welche Pflichten Vermieter haben, wie Mieter Schäden melden sollten und wann Mietminderung möglich ist. Sie erfahren, welche Sofortmaßnahmen sinnvoll sind, wie Sie Fotos und Dokumente richtig dokumentieren und welche Fristen zu beachten sind, damit Ansprüche nicht verfallen. Außerdem beschreibe ich, wie Reparaturaufträge, Zugang zur Wohnung und Kommunikation schriftlich festgehalten werden können, und wann ein Gang zum Bezirksgericht oder zur Schlichtungsstelle ratsam ist. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und sicher durch das Vorgehen geführt werden.
Was tun bei akuter Leckage?
Sofortmaßnahmen helfen, weiteren Schaden zu begrenzen und Beweismaterial zu sichern. Informieren Sie den Vermieter unverzüglich schriftlich und fotografieren Sie den Schaden. Halten Sie Uhrzeit und Umstände schriftlich fest.
- Leckage sofort schriftlich an den Vermieter melden (E-Mail oder Einschreiben).
- Wasserzufuhr abdrehen, Stromquellen meiden und ggf. provisorische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung treffen.
- Fotos und Videos vom Schaden und der betroffenen Stelle anfertigen und sichern.
- Datum und Uhrzeit der Meldung sowie Reaktionen dokumentieren.
Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Treten Schäden durch undichte Leitungen, Dach oder Rohre auf, muss der Vermieter in der Regel für die Reparatur sorgen und Folgeschäden vermeiden. Bei Gesundheitsrisiken durch Schimmel ist schnelles Handeln nötig. Gesetzliche Grundlagen und Auslegungen finden sich im Mietrechtsgesetz und in einschlägiger Rechtsprechung.[1]
Mietminderung: Wann möglich?
Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt (z. B. durch großflächigen Schimmel oder dauerhaftes Feuchteschaden), können Mieter eine Mietminderung geltend machen. Höhe und Beginn hängen vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab; dokumentieren Sie Umfang und Dauer genau und teilen Sie dem Vermieter die Minderungsabsicht schriftlich mit.
Kommunikation und Fristen
Schriftverkehr ist wichtig: Senden Sie Mängelanzeigen per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung (z. B. 14 Tage bei akuten Wasserschäden) und kündigen Sie die Schritte an, die Sie bei Nicht-Reaktion ergreifen (z. B. Fristsetzung, Beauftragung einer Fachfirma, Mietminderung).
FAQ
- Muss der Vermieter für Schimmel aufkommen?
- Ja, wenn Schimmel durch bauliche Mängel oder Leitungswasserschäden entsteht, ist der Vermieter in der Regel zur Beseitigung verpflichtet.[1]
- Kann ich die Miete mindern?
- Bei beeinträchtigter Wohnqualität können Mieter Mietminderung geltend machen; Höhe und Beginn richten sich nach Umfang und Dauer.
- Was ist bei akuter Leckage zu tun?
- Sichern Sie Schäden, dokumentieren Sie Fotos und Zeitpunkte, informieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Reparatur. Wenn nötig, beauftragen Sie eine Notfallfirma und behalten Sie Belege.[2]
Anleitung
- Schaden sichern und umfassend dokumentieren (Fotos, Videos, Datum/Uhrzeit).
- Vermieter schriftlich informieren und Mängelanzeige mit Frist senden.
- Frist setzen und, falls nötig, Reparaturauftrag androhen oder selbst beauftragen nach Ankündigung.
- Mietminderung prüfen: Betrag begründen und schriftlich geltend machen, Belege sichern.
- Bei Streit: Bezirksgericht oder Schlichtungsstelle anrufen und Unterlagen vorlegen.
Hilfe und Unterstützung
- RIS – Rechtliche Informationen
- Justiz – Gerichtsinformationen
- JustizOnline – Formulare und Einreichungen