Mieterrechte: Einsicht in Belege & Verträge in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich haben Sie das Recht, Belege und Ihren Mietvertrag einzusehen, um Zahlungen, Nebenkosten und Vereinbarungen zu prüfen. Dieser Leitfaden erklärt klar und praxisnah, wann Sie Einsicht verlangen dürfen, wie Sie Belege und digitale Dateien sicher aufbewahren und welche Fristen für Anfragen und rechtliche Schritte gelten. Ich erläutere außerdem, wie Sie formell um Einsicht bitten, welche Dokumente Vermieter vorlegen müssen und welche Schritte bei Streitfällen vor einem Bezirksgericht möglich sind. Ziel ist, Ihnen als Mieter verständliche Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen können, ohne Fachjargon und mit Hinweisen auf offizielle Quellen und Formulare. Verwenden Sie diese Informationen als Ausgangspunkt für konkrete Anliegen.

Was Sie wissen müssen

Grundsätzlich können Mieter Einsicht in Belege zu Betriebskosten, Abrechnungen und in den Mietvertrag verlangen, damit Zahlungen nachvollziehbar sind. Gesetzliche Vorgaben finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) [1] und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) für Bestandverträge [2]. Für gerichtliche Schritte oder Formulare nutzen Sie JustizOnline [3].

  • Belege zu Nebenkosten einsehen und Kopien anfordern.
  • Kopie des unterschriebenen Mietvertrags verlangen.
  • Fristen für Einsicht und Widerspruch beachten.
  • Bei Mängeln Reparaturbedarf schriftlich melden und dokumentieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei klärenden Gesprächen oder rechtlichen Schritten.

Wie Sie Einsicht anfordern

Schreiben Sie eine kurze, klare Anforderung per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung. Nennen Sie konkret welche Belege oder Vertragsseiten Sie benötigen, und setzen Sie eine angemessene Frist zur Vorlage (z. B. 14 Tage). Bewahren Sie alle Nachrichten und Empfangsbestätigungen auf.

Formulieren Sie Anfragen sachlich, datiert und mit Frist.

Wenn der Vermieter nicht reagiert, dokumentieren Sie das, sammeln Sie Zahlungsbelege, Kontoauszüge und mögliche Zeugen, und prüfen Sie die Möglichkeit einer Anzeige beim Bezirksgericht oder einer Klage zur Durchsetzung Ihrer Einsichtsrechte.

FAQ

Kann der Vermieter die Einsicht verweigern?
Nein, eine vollständige und nachvollziehbare Abrechnung ist Pflicht; reine Kopien oder Belege dürfen nicht unbegründet verweigert werden, es sei denn, es bestehen berechtigte Datenschutz- oder Drittrechte.
Wie schnell muss der Vermieter reagieren?
Es gibt keine einheitliche Frist im Gesetz für jede Situation; üblich ist aber eine Antwort innerhalb weniger Wochen. Setzen Sie in Ihrer Anfrage eine klare, angemessene Frist (z. B. 14 Tage).
Was kann ich tun, wenn Belege fehlen oder unvollständig sind?
Fordern Sie schriftlich die Nachreichung, dokumentieren Sie Fristen und fehlende Positionen und erwägen Sie eine Klärung vor dem Bezirksgericht, wenn der Vermieter nicht kooperiert.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Mietvertrag, Zahlungen und frühere Abrechnungen.
  2. Schicken Sie eine formelle Anfrage an den Vermieter mit Datum, gewünschten Dokumenten und einer klaren Frist.
  3. Bewahren Sie Kopien, E-Mails und Empfangsbestätigungen sicher auf.
  4. Wenn keine Einsicht erfolgt, prüfen Sie die Einreichung einer Klage beim Bezirksgericht oder die Beratung durch eine Mietervereinigung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS: ABGB §§ 1090–1121
  3. [3] JustizOnline: Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.