Mieterrechte: Internet, TV und Parkplatz in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stoßen Sie vielleicht auf Fragen wie: Kann der Vermieter Internet, Fernsehen oder einen Parkplatz extra verlangen? Welche Kosten sind zulässig, was steht im Mietvertrag, und welche Schritte helfen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen? Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Regeln für Internet-, TV- und Stellplatzvereinbarungen gelten, welche Rechte Mieter haben und wie Sie im Alltag vorgehen können. Sie erfahren, wie Zusatzleistungen rechtlich zu beurteilen sind, wann eine Vereinbarung schriftlich notwendig ist und wie Sie Einbauten oder Zugang für Techniker regeln sollten. Außerdem zeigen wir, wie Sie Ihre Ansprüche dokumentieren, welche Fristen wichtig sind und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind.[1]

Welche Rechte haben Mieter?

Ob ein Vermieter Internet, TV oder einen Parkplatz verlangen oder verrechnen darf, hängt vor allem vom Mietvertrag und den gesetzlichen Vorgaben ab. Leistungen, die klar vereinbart sind, können berechnet werden; unklare Klauseln sind oft anfechtbar. Für zentrale mietrechtliche Fragen verweisen wir auf das Mietrechtsgesetz und das ABGB.[2]

Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege auf.
  • Der Vermieter darf eine Gebühr verlangen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag steht.
  • Ein pauschaler Aufpreis für Internet oder TV ist nur mit klarer Vereinbarung zulässig.
  • Für Stellplätze können gesonderte Gebühren vereinbart werden, die transparent sein müssen.

Zugang und Installation

Technikerzugang und Installationen berühren Datenschutz und Privatsphäre; der Vermieter muss Zugangsregelungen und Termine rechtzeitig ankündigen. Unangekündigtes Betreten ist nur in Notfällen zulässig, ansonsten sollten Zugänge schriftlich geregelt werden.

Lassen Sie den Zugang für Techniker nur mit schriftlicher Vereinbarung regeln.

Wenn etwas nicht stimmt

Bei unberechtigten Forderungen, mangelhafter Installation oder Störungen dokumentieren Sie Zeitpunkt, Art des Problems und alle Mitteilungen. Fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Klärung auf; bleibt das ohne Erfolg, können Sie Rechtswege prüfen und gegebenenfalls beim Bezirksgericht klagen.[3]

Mieter haben Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

FAQ

Kann der Vermieter Internet auf die Miete aufschlagen?
Ja, wenn es klar im Mietvertrag steht; versteckte oder überraschende Gebühren sind unzulässig.[1]
Kann der Vermieter einen Parkplatz extra vermieten?
Ja, ein eigener Stellplatz kann gesondert geregelt werden; prüfen Sie den Vertrag und die Höhe der Gebühr.[2]
Was tun, wenn der Vermieter ohne Ankündigung Techniker schickt?
Fordern Sie eine schriftliche Ankündigung; bei Problemen dokumentieren Sie alles und wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder das Bezirksgericht.[3]

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag auf Klauseln zu Internet, TV und Stellplatz.
  2. Sammeln Sie Beweise: Verträge, Rechnungen, Fotos und E-Mails.
  3. Sprechen Sie schriftlich mit dem Vermieter und fordern Sie Klärung.
  4. Reicht das nicht, reichen Sie eine Klage beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie JustizOnline-Formulare.[3]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
  3. [3] JustizOnline - Gerichtliche Verfahren und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.