Mieterrechte: Nothilfe bei Mietrückstand in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen unter Druck, wenn sie Mietrückstände haben. In diesem Artikel erläutere ich verständlich, ob und wann ein Vermieter Nothilfe verlangen darf, welche rechtlichen Grenzen bestehen und welche Fristen zu beachten sind. Ich erkläre praktische Schritte, wie Dokumentation, Kommunikation mit dem Vermieter und mögliche Anträge bei Behörden oder Gerichten. Ziel ist, Ihnen als Mieter klare Hinweise zu geben, wie Sie Ihre Rechte schützen und geeignete Unterstützung finden können. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, helfen aber, die wichtigsten Optionen und Fristen in Österreich übersichtlich zu verstehen. Ich nenne auch praktische Kontaktstellen und erkläre, welche Unterlagen oft benötigt werden.

Was ist Nothilfe bei Mietrückstand?

Unter Nothilfe versteht man kurzfristige Forderungen oder Angebote des Vermieters, offene Mietbeträge sofort oder teilweise auszugleichen. Gesetzliche Regeln zum Mietverhältnis (z. B. MRG und ABGB‑Grundsätze) beeinflussen, was zulässig ist.[1] Es gibt keine pauschale Erlaubnis für Vermieter, außergerichtliche Maßnahmen zu umgehen; rechtliche Fristen und Formalitäten bleiben bestehen.

In den meisten Fällen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Wann darf der Vermieter Nothilfe verlangen?

Ein Vermieter darf grundsätzlich auf Zahlung bestehen, er muss aber die gesetzlichen Mahn‑ und Kündigungsfristen einhalten. Forderungen, die Vertragsrechte aushebeln oder unfaire Bedingungen setzen, sind nicht automatisch zulässig. Bei akuter Zahlungsunfähigkeit sollten Vermieter und Mieter eine einvernehmliche Lösung suchen; bei Streit kann ein gerichtliches Verfahren folgen.[2]

  • Setzen Sie Fristen schriftlich und behalten Sie eine Kopie.
  • Prüfen Sie, ob Ratenzahlung oder Stundung möglich ist.
  • Sammeln Sie Nachweise wie Kontoauszüge, Mahnungen und Schriftverkehr.
Antworten Sie schriftlich auf Forderungen und bewahren Sie Kopien auf.

Wie reagieren als Mieter

  1. Kontaktieren Sie den Vermieter zeitnah und dokumentieren Sie jedes Gespräch.
  2. Bitten Sie um eine schriftliche Vereinbarung, wenn Raten oder Stundung möglich sind.
  3. Sammeln und ordnen Sie alle Belege zu Zahlungen und Mahnungen.
  4. Erwägen Sie rechtliche Beratung oder das Bezirksgericht, wenn keine Einigung gelingt.
Bewahren Sie Belege und Schriftwechsel systematisch auf.

FAQ

Darf der Vermieter sofort kündigen, wenn ich in Rückstand bin?
In der Regel nicht sofort; Kündigung und Räumung erfordern gesetzliche Voraussetzungen, meist Abmahnung und gerichtliches Vorgehen.
Kann der Vermieter Nothilfe statt gerichtlicher Schritte verlangen?
Der Vermieter kann Zahlungen fordern oder eine Sicherheit verlangen, darf aber nicht ohne rechtliche Grundlagen Fristen umgehen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
Suchen Sie Rechtsberatung, Mietervereine oder die zuständigen Gerichte; offizielle Links finden Sie im Abschnitt Ressourcen unten.

Anleitung

  1. Dokumente sammeln: Kontoauszüge, Mietverträge, Mahnungen und Schriftverkehr bereitstellen.
  2. Den Vermieter kontaktieren und Zahlungsoptionen besprechen.
  3. Eine schriftliche Vereinbarung anstreben und Kopien sichern.
  4. Bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen und Fristen beim Bezirksgericht beachten.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
  2. [2] Informationen zu Gerichtsverfahren – Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.