Mieterrechte in Österreich: Wartelisten & Bewerbung

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie bei Wartelisten und Bewerbungen haben. Viele suchen eine neue Wohnung oder stehen auf Vormerkliste, und dabei helfen klare Regeln zum Mieterschutz, zur Dokumentation und zu Fristen. Dieser Artikel erklärt einfach und praktisch, wie Sie Bewerbungen richtig vorbereiten, welche Unterlagen wichtig sind und wie Sie auf Angebote reagieren. Er beschreibt auch, welche Schritte bei Diskriminierung, unrechtmäßigen Verzögerungen oder Unsicherheiten möglich sind. Ziel ist, dass Sie selbstbewusst handeln, Fristen einhalten und Ihre Ansprüche durchsetzen können — ohne juristische Fachbegriffe schwer verständlich zu machen. Ich zeige praktische Schritte, welche Dokumente Sie sammeln sollten, wie Sie Fristen rechnen und wann Sie rechtlichen Rat suchen sollten.

Rechte bei Wartelisten & Bewerbungen

Österreichisches Mietrecht bietet Schutz bei Wartelisten und Bewerbungsprozessen; die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen stehen im Mietrechtsgesetz (MRG)[1]. Vermieter und Wohnungsanbieter müssen sich an vereinbarte Reihenfolgen und an die gesetzlichen Vorgaben halten. Als Bewerber sollten Sie wissen, welche Informationen üblich sind und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn etwas unklar ist.

In den meisten Fällen schützen Mieter gesetzlich ihre Priorität auf Wartelisten.

Bewerbung: Was dokumentiert werden sollte

  • Lebenslauf, Gehaltsnachweise oder Einkommensbestätigung.
  • Schriftliche Bewerbungen und Empfangsbestätigungen.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder frühere Mietverträge.
Vollständige Unterlagen beschleunigen die Entscheidung oft deutlich.

Angebot, Fristen und Ablehnung

Wenn Ihnen eine Wohnung angeboten wird, achten Sie auf die genannte Frist zur Annahme; verlangen Sie bei Bedarf eine schriftliche Bestätigung des Angebots[3]. Bei Unklarheiten oder vermeintlich unrechtmäßigen Ablehnungen lohnt sich frühes Dokumentieren und gegebenenfalls Beratung.

  • Antworten Sie auf Wohnungsangebote zeitnah und innerhalb geforderter Fristen.
  • Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Angebots an.[3]
  • Bei diskriminierender Behandlung dokumentieren und rechtlich prüfen lassen.
Reagieren Sie schnell auf ein Angebot, sonst kann die Wohnung anderweitig vergeben werden.

Häufige Fragen

Kann ein Vermieter Wartelisten nach Gutdünken ändern?
Vermieter müssen sich an vereinbarte Reihenfolge und rechtliche Vorgaben halten; ungerechtfertigte Änderungen können angefochten werden.[1]
Muss ich eine Bewerbungsgebühr zahlen?
Gebühren sind nur erlaubt, wenn sie vertraglich klar geregelt sind und nicht gegen das Mietrechtsgesetz verstoßen.
Was tun, wenn ich diskriminiert werde?
Dokumentieren Sie Vorfälle und wenden Sie sich an Beratungsstellen oder, falls nötig, an das Bezirksgericht.[2]

Anleitung

  1. Prüfen Sie Fristen im Angebot und im Mietvertrag.
  2. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege.
  3. Schicken Sie eine formale, schriftliche Bewerbung und bitten Sie um Bestätigung.
  4. Bei Streit oder Rechtsfragen bereiten Sie Unterlagen für gerichtliche Schritte vor.
Bewahren Sie Kopien aller gesendeten Dokumente auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline – Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.