Mieterrechte: Übernahmsprotokoll mit Fotos in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen, ob der Vermieter beim Wohnungsübergabeprotokoll Fotos machen darf und wie weit Ihre Privatsphäre reicht. Dieses Fachartikel erklärt verständlich, wann Fotos zulässig sind, welche Rechte Mieter beim Übernahmsprotokoll haben und wie Sie selbst Beweise sichern können. Ich beschreibe praktische Schritte: welche Formulierungen im Protokoll sinnvoll sind, wie Fotos dokumentiert werden sollten und wann Sie Einwände anbringen können. Ziel ist, dass Sie als Mieter ruhiger handeln, Fristen einhalten und im Streit klare Nachweise vorlegen. Die Hinweise orientieren sich an österreichischem Recht und Praxis, ersetzen jedoch keine persönliche Rechtsberatung.

Was ist ein Übernahmsprotokoll?

Ein Übernahmsprotokoll hält Zustand, Mängel und Zählerstände bei Übergabe schriftlich fest und dient der Beweissicherung gegenüber Vermieter und Mieter.[1]

Ein ordentliches Protokoll reduziert späteren Streit über Schäden.

Darf der Vermieter Fotos machen?

Fotos sind grundsätzlich ein zulässiges Dokumentationsmittel, wenn sie der sachlichen Zustandserfassung dienen und nicht unnötig in Ihre Privatsphäre eingreifen. Persönliche Gegenstände, intime Bereiche oder personenbezogene Daten sollten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung fotografiert werden.

Mieter können unzulässigen Fotos widersprechen und Aufnahmen löschen lassen.

Wann sind Fotos zulässig?

  • Zur Dokumentation von Mängeln und Schäden.
  • Als Beweismittel im Übergabeprotokoll.
  • Mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters.

Wann sind Fotos problematisch?

  • Wenn sie private Räume oder persönliche Gegenstände zeigen.
  • Wenn sensible oder personenbezogene Daten erfasst werden.
  • Wenn Fotos zu einem unzulässigen Nachteil des Mieters führen.

Praktische Schritte für Mieter

  • Fotos systematisch speichern und mit Datum versehen.
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe notieren.
  • Unzulässige Fotos im Protokoll vermerken oder schriftlich widersprechen.
  • Eine Kopie des Protokolls und aller Fotos behalten.
  • Bei Streit Fristen beachten und gegebenenfalls das Bezirksgericht kontaktieren.

FAQ

Mussten Mieter Fotos während der Übergabe zulassen?
Nein, Mieter müssen nicht alle Fotos zulassen; nur sachliche Dokumentation ist normalerweise akzeptabel und persönliche Bereiche sind geschützt.
Kann der Vermieter persönliche Gegenstände fotografieren?
Persönliche Gegenstände sollten nicht ohne Zustimmung fotografiert werden; solche Aufnahmen können zurückgewiesen werden.
Wie reagiere ich auf unzulässige Fotos?
Schreiben Sie einen Einspruch im Protokoll, fordern Sie Löschung und sichern Sie eigene Beweise; bei Bedarf nutzen Sie rechtliche Schritte.[2]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle Fotos und das unterschriebene Protokoll.
  2. Vermerken Sie schriftlich alle Einwände und senden Sie diese an den Vermieter.
  3. Achten Sie auf Fristen für Reaktionen und rechtliche Schritte.
  4. Wenn nötig, legen Sie Unterlagen beim Bezirksgericht vor oder nutzen JustizOnline-Formulare.

Wichtige Erkenntnisse

  • Dokumentieren Sie Schäden systematisch mit Datum und Beschreibung.
  • Widersprechen Sie sofort unzulässigen Fotografien.
  • Suchen Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung bei Unsicherheit.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] JustizOnline Formularseite — JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.