Mietrecht Österreich: Miete inkl. BK, Heizung, Internet

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Fragen: Was bedeutet Miete inklusive Betriebskosten, Heizung oder Internet genau, wer zahlt für Reparaturen, und welche Fristen gelten bei Kündigungen oder Mietzinserhöhungen? Dieser Ratgeber erklärt Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten in verständlicher Sprache, beschreibt gängige Probleme wie unklare Abrechnungen oder fehlende Wärme, und zeigt konkrete Schritte auf, damit Sie etwa Mängel melden, eine Mietzinsanpassung prüfen oder sich bei einer drohenden Aufkündigung wehren können. Sie bekommen praktische Tipps zur Dokumentation, Fristen und wo Sie offizielle Hilfe finden. Am Ende finden Sie häufige Fragen, eine Anleitung zum Handeln und offizielle Kontaktstellen in Österreich. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen und Links.

Was bedeutet "Miete inklusive"?

Wenn im Mietvertrag steht, die Miete sei "inklusive Betriebskosten, Heizung oder Internet", heißt das, dass bestimmte Leistungen bereits im Gesamtmietbetrag enthalten sind. Welche Leistungen genau dazugehören, hängt vom Vertrag ab; pauschale Vereinbarungen sind möglich, aber nicht grenzenlos. Das Mietrecht in Österreich regelt Pflichten und Schutzwirkungen für Mieter und Vermieter.[1]

Wichtige Mieterrechte und Pflichten

  • Mietzins: Der vereinbarte Gesamtmietbetrag muss im Mietvertrag klar stehen und darf nur nach den erlaubten Regeln erhöht werden.
  • Reparaturen: Für akute Mängel ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich, außer es wurde anders vereinbart.
  • Abrechnungen: Betriebskostenabrechnungen müssen nachvollziehbar sein; verlangen Sie Belege wenn etwas unklar ist.
  • Zutritt: Vermieter müssen Termine ankündigen und dürfen nicht unangemeldet eintreten.
Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Schriftwechsel sicher auf.

Reparaturen und Mängelmeldung

Bei Mängeln wie fehlender Heizung oder Wasserschaden melden Sie den Schaden sofort schriftlich und fordern eine Behebung innerhalb einer angemessenen Frist. Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und Zeugen, und senden Sie die Mängelanzeige wenn möglich per Einschreiben oder elektronisch mit Empfangsbestätigung.[2]

  • Dokumentation: Fotos, Datum und Beschreibung des Mangels anfertigen.
  • Mängelanzeige: Schriftlich melden und Frist setzen.
  • Eilreparaturen: Bei Gefahr für Gesundheit oder Wohnung unverzüglich handeln und Kostenbeleg aufbewahren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei rechtlichen Schritten.

Kündigung, Aufkündigung und Schutz

Mieter genießen in vielen Fällen Kündigungsschutz; formelle Voraussetzungen und Fristen sind einzuhalten. Wird eine gerichtliche Aufkündigung nötig, sind bestimmte Formvorschriften zu beachten und Fristen einzuhalten, sonst ist die Aufkündigung oft unwirksam.[1]

  • Fristen: Reagieren Sie binnen der angegebenen Frist auf Zustellungen.
  • Gerichtliches Verfahren: Wenn notwendig, reicht die Sache beim Bezirksgericht ein.
Antworten Sie auf behördliche oder gerichtliche Schreiben fristgerecht.

Was tun bei Streit mit dem Vermieter?

Versuchen Sie zunächst eine gütliche Klärung: Schriftliche Aufforderung, Fristsetzung und bei Bedarf Vermittlung durch Mieterschutzorganisationen. Falls das nicht hilft, können Sie Beweismittel sammeln und Klage beim zuständigen Gericht einbringen. Offizielle Formulare sind über JustizOnline verfügbar.[2]

  • Beratung: Wenden Sie sich an lokale Mieterschutzvereine oder Rechtsberatung.
  • Gericht: Klage oder Anträge beim zuständigen Bezirksgericht einreichen.

FAQ

Was kann ich tun, wenn die Heizkosten nicht bezahlt werden?
Zuerst schriftlich beim Vermieter melden und Frist setzen; bei Gefahr wenden Sie sich an die Behörden oder holen rechtlichen Rat ein.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung die Wohnung betreten?
Nein, der Vermieter muss einen Termin ankündigen und hat kein allgemeines Betretungsrecht.
Wie prüfe ich eine Betriebskostenabrechnung?
Fordern Sie Belege an und vergleichen Sie Positionen mit dem Mietvertrag; bei Unklarheiten holen Sie fachliche Hilfe.

Anleitung

  1. Schritt 1: Mangel dokumentieren: Fotos, Datum und Beschreibung erstellen.
  2. Schritt 2: Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter senden und angemessene Frist setzen.
  3. Schritt 3: Falls keine Reaktion, Beratung bei Mieterschutz oder Rechtsanwalt suchen.
  4. Schritt 4: Klage oder Antrag beim zuständigen Bezirksgericht einreichen, wenn nötig.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Gerichtsformulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.