Mietzinserhöhung anfechten – Mieter in Österreich
Was tun bei einer Mietzinserhoehung?
Pruefen Sie zuerst, ob die Erhoehung formell korrekt ist und ob das MRG Anwendung findet.[1] Achten Sie auf die Begruendung, die Zustellung und den Beginn der neuen Miethoehe.
- Fristen pruefen (deadline): Ob und bis wann Sie widersprechen muessen.
- Schriftliche Erhoehung pruefen (form): Ist Begruendung und Zustellung dokumentiert?
- Belege sammeln (evidence): Mietvertrag, Zahlungen, Fotos, Schriftverkehr.
- Beratung suchen (contact): Mieterverein oder Rechtsberatung kontaktieren.
Wenn die Erhoehung unklar bleibt, fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Berechnung und die rechtliche Grundlage zu erklaeren. Formulieren Sie einen kurzen Einwand und geben Sie an, bis wann Sie eine Antwort erwarten.
Wenn der Vermieter unzulässig erhöht
Ist die Erhoehung nach Ihrer Pruefung unrechtmaessig, koennen Sie schriftlich widersprechen und eine genaue Begruendung verlangen. Wenn kein Einvernehmen entsteht, ist der Weg zur gerichtlichen Klärung moeglich; zustaendig ist in der Regel das Bezirksgericht.[2]
- Einwand schriftlich stellen (form): Formulieren Sie kurz Datum, Grund und Belege.
- Beweismaterial beifuegen (evidence): Mietzahlungen, Fotos, Schriftverkehr als Anlagen.
- Gerichtliche Ueberpruefung (court): Klage beim Bezirksgericht einreichen, falls notwendig.
FAQ
- Wie schnell muss ich auf eine Mietzinserhoehung reagieren?
- Pruefen Sie die im Schreiben genannte Frist und reagieren Sie innerhalb dieser Zeit; reagieren Sie fristgerecht, um Rechte nicht zu verlieren.
- Welche Unterlagen sollte ich sammeln?
- Mietvertrag, alle Mietquittungen und Zahlungsbelege, Schriftverkehr mit dem Vermieter, Fotos von Mangelzustanden und Belege fuer bereits getragene Kosten.
- Fallen Gerichtskosten an?
- Ja, fuer ein Verfahren koennen Gerichts- und Prozesskosten entstehen; informieren Sie sich zuvor bei einer Mieterberatung oder der Bezirksgerichtsstelle.
How-To
- Pruefen Sie die Mitteilung und notieren Sie Fristen (deadline).
- Sammlung von Belegen anfertigen (evidence): Vertrag, Zahlungen, Fotos.
- Schriftlichen Einwand fristgerecht senden (form) und um Erklaerung bitten.
- Beratung einholen (contact) beim Mieterverein oder bei einer Rechtsstelle.
- Bei Bedarf Klage einbringen (court) beim Bezirksgericht.
Hilfe und Support / Ressourcen
- RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – Formulare und e-Services